Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel

Erneute Gaspreiserhöhung nach Widerspruch

(1/3) > >>

holger ruediger:
Aus der Presse habe ich erfahren, dass mein Gasversorger (Städtische Werke Kassel) die Gaspreise zum 1.8.05 mal wieder angehoben hat.

Gegen die erste Erhöhung, im Oktober 2004, habe ich per Musterschreiben Einspruch erhoben. Nach Kündigung der von mir erteilten Einzugsermächtigung überweise ich meinem Gasversorger nur den im Musterschreiben empfohlenen Aufschlag von 2 Prozent.

Wie verhalte ich mich bezüglich der neuerlichen Gaspreiserhöhung? Sollte ich nochmals per Musterschreiben Widerspruch einlegen oder zahle ich weiterhin nur den um 2 Prozent erhöhten Gaspreis vom Oktober 2004?

Vielen Dank für eine Antwort.

Holger Rüdiger

Cremer:
Hallo holger ruediger,

schlage vor trotzdem einen erneuten Widerspruch komplett einzulegen, also gebetsmühlenhaft alles wiederholen.

Ich hoffe Sie haben die Abschläge ab 2005 bereits eingekürzt.

Anderenfalls ist dies dringend zu empfehlen. Sie haben sonst am Ende des Abrechnungszeitraumes zur Jahresrechnung ein Guthaben. Dies werden die SW KS bestimmt nicht rückerstatten. da müßten Sie klagen. Damit sind Sie in einer schlechteren Ausgangsposition.

Warum wollen Sie den SW KS auch die 2% Steigerung zugestehen? Da gibt es auch ein Urteil, worin gesagt wird, dass dies nicht notwendig sein muss.

Harry01:
@Cremer


--- Zitat ---schlage vor trotzdem einen erneuten Widerspruch komplett einzulegen
--- Ende Zitat ---

Ist das wirklich unbedingt notwendig? Die Versorger machen dann daraus einen komplett neuen Vorgang, d.h. das Alles wiederholt sich bei jeder neuen Erhöhung (aufwendiger Schriftwechsel, Sperrandrohung, einstweilige Verfügung etc.) Ich hatte meinem Versorger wegen der Erhöhung zum 1.8.05 den Zählerstand mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß aufgrund des Unbilligkeitseinwandes die Mitteilung rein obligatorisch erfolgt und ich ohnehin nur die Preise vor dem 31.10.04 anerkenne. Promt erhielt ich wieder dieses Blabla-Schreiben mit Ölpreisbindung und Kartellabsegnung und der Bitte, keine Kürzungen vorzunehmen und unter Vorbehalt weiterzuzahlen u.s.w. Es müßte doch der Hinweis genügen, daß ohne gerichtsprüfbaren Nachweis keine weiteren Erhöhungen anerkannt werden, anstatt bei jeder Erhöhung immer und immer wieder die Unbilligkeit einzuwenden, oder?

@holger ruediger

Den 2%-igen Aufschlag würde ich auch sofort zurücknehmen.

RR-E-ft:
In einem Filmklassiker, der immer an Silvester über die Bildschirme flimmert, heißt es schon \"The same procedere as every year\".

Sicher ist sicher:

Immer wieder neu Unbilligkeit einwenden undzwar gegen den Gesamtpreis.

Nur die alten Preise weiterzahlen.

Diese Zahlungen jedoch auch nur unter dem Vorbehalt einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle und gerichtlichen Rückforderung leisten.

Vgl. auch hier:
OLG Stuttgart zu Strom- Netzentgelten


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
Hallo Holger ruediger,

Ich schlage das aus meiner Erfahrung aus den Diskusionen der vergangenen Zeit vor. Für Sie bedeutet dies doch nur eine Kopie der Texte im PC, ergänzt mit den neuen Daten etc.

Sicher ist sicher

Ob daraus ein neuer Vorgang beim Versorger gemcht wird oder nicht, kann Ihnen ja egal sein.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln