Original von bjo
Laut RA Holling ist der Vertrag wirksam gekündigt worden !
Hast Du denn noch eine besondere Kündigung bekommen? Ich hatte in 2007 ja den Brief mit der Kündigung zum 30.11.07, hilfsweise zum nächstgültigen Termin bekommen- Grund war die angebliche Notwenigkeit aufgrund der gesetzlichen Änderungen- die für uns Sondervertragskunden ja gar nicht bestimmend waren. Inclusiv einer Unterschrift: i.v. Klein (handschriftlich)
Auf meinen Widerspruch zur Kündigung kam ein Brief, in dem stand wörtlich:
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Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen weiter. Um alle Kunden langfristig nach neuem Ordnungsrahmen zu beliefern, werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§115 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) - fall erforderlich- ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen.\"
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RWE- von Sondertarif in Grundversorgung gestuft? )
Tja, bisher hatte ich nie Mitteilung über eine derartige Überführung erhalten, auch keinen Nachweis, mit welcher Kündigungszeit mein Sondervertrag kündbar sei, wie von mir damals gefordert. Trotzdem befinde ich mich jetzt laut den Abrechnungen 2009 im GV-Tarif. Ich selbst denke aber, mich immer noch im Sondervertrag zu befinden.
Oder reicht das obige als wirksame Kündigung? Hast Du mehr Schriftverkehr mit der RWE gehabt?
Gruß