Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

wie vorgehen ?

(1/2) > >>

Pedder:
Hallo !
Folgendes Problem: Meine Bekannte hat seit rund zwei Jahren die Abschläge für Gas gekürzt. Im August 09 obsiegte dann der zuständige Versorger in einem recht fragwürdigen Prozess gegen andere Personen aus unserer Nähe. Fragwürdig deshalb, weil im laufenden Prozess der Richter ausgetauscht wurde.....!

Nun kam wie erwartet die Nachforderung ins Haus. Meine Bekannte soll rund 1200.- nachzahlen.  Meine Bekannte hat die letzten Jahre im Niedriglohnsektor gearbeitet und unterstützendes ALG2 bezogen. Mitte 2009 ging ihr Arbeitgeber pleite und seither bekommt sie ALG1 + unterstützendes ALG2. Sie möchte nun beim Jobcenter einen Kostenübernahmeantrag stellen. Wir haben die starke Vermutung, dass dieser Antrag abgelehnt wird. In 2007 und 2008 hat das Jobcenter nie die vollen Heizkosten gezahlt, obwohl dies laut Gesetz hätte gemacht werden müssen. Erst in 2009 würden die Kosten voll übernommen.  Unter dem Strich hätte also in 07 + 08 das Jobcenter mehr zahlen müssen. Wäre dies passiert, wäre eine Kürzung ja nicht nötig gewesen. Sie kürzte damals nur, weil das Jobcenter nicht den vollen Satz zahlte und der Versorger mehrfach den Preis erhöhte.

Da sie mittlerweile keine Arbeit mehr hat, kann sie diese Nachzahlung nicht leisten. Ferner sind die hohen Rückstände ja zum großen Teil durch die fehlerhafte Zahlweise des Jobcenters entstanden.

Meine Fragen: Wie kann soll sie sich jetzt verhalten ? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es ?


Danke !

Pedder

Cremer:
Der Versorger obsiegte gegen andere Kunden. Bei Ihnen müßte er, sofern Sie die Nachforderung verweigern auch erst mal klagen.

Was die Sache mit dem Jobcenter betrifft, müßten Sie dies selbst regeln.

Heizkosten werden bei uns in RP mit 1 €/m²/Monat gezahlt. Darübergehende Foderungen sind beweispflichtig.

Black:
Wenn die Außenstände nur auf einem Fehler des Job Centers beruhen und Ihr Versorger schon einen gleichartigen Prozess gewonnen hat, sind die Erfolgsaussichten ihrer Bekannten in einen Prozess eher schlecht.

Eine rechtschutzversicherung dürfte wohl auch nicht vorhanden sein, so dass das Risiko weiterer Prozesskosten hinzukommt.

Wenn der Versorger abermals obsiegt und tatsächlich Außenstände in Höhe von 1.200,- Euro bestehen, könnte dieser sogar im schlimmsten Fall die Versorgung nach § 19 GasGVV ganz einstellen.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Pedder
Sie möchte nun beim Jobcenter einen Kostenübernahmeantrag stellen. Wir haben die starke Vermutung, dass dieser Antrag abgelehnt wird.  

--- Ende Zitat ---
Warum?
Vermuten heisst Nicht-Wissen.
Den Antrag auf jeden Fall schriftlich stellen, sich den Eingang quittieren lassen, und zeitgleich mit den Unterlagen zu einer Beratungsstelle für Erwerblose gehen.

Sollte der Antrag tatsächlich abgelehnt werden, muss! die schriftliche Ablehnung der ARGE eine Begründung enthalten.
Gegen diesen Ablehnungsbescheid könnte wiederum Widerspruch eingelegt werden. Wird dieser ebenfalls abschlägig beschieden, sollte man die Vorausssetzung für eine Klage prüfen lassen.

Die Sozialgerichte quellen über wegen der eingereichten Klagen in Bezug auf unrechtmässig abgewiesene Anträge auf Übernahme der Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Kosten, u. d.  obwohl die Mitarbeiter der ARGEn es besser wissen sollten!
Ich nenne so etwas Willkür. Freundlich ausgedrückt.


Eine Pauschalierung der Heizkosten ist lt. BSG generell unzulässig.

Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Unter § 22 Abs. 1 SGB II fallen jedoch nicht nur laufende Kosten, sondern auch einmalige Kosten, die beispielsweise für die Beschaffung von Heizmaterial anfallen.
Heisst übersetzt: Wenn die Wohnung insgesamt angemessen ist, kann auch bei den Heizkosten nicht pauschaliert werden.

http://www.fachverband-gefaehrdetenhilfe.de/Wohnungslosenhilfe/BSG%20Urteil%20Heizkosten.pdf

auch hier:

http://www.herbertmasslau.de/pageID_8658650.html

und hier

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1199922

--- Zitat ---Der Senat hat zwischenzeitlich bereits wiederholt entschieden, dass auch die laufenden Leistungen für Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen sind.

Geht der Grundsicherungsträger davon aus, dass eine Wohnung insgesamt angemessen ist, so kann er in der Regel nicht bei den Heizkosten eine in Relation zur Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unangemessene Wohnungsgröße wieder zur Geltung bringen und - wie hier - die Heizkosten pauschal im Verhältnis der tatsächlich angemieteten Wohnfläche zur abstrakt angemessenen Wohnfläche kürzen.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Die Größe der Wohnung ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nur einer von mehreren Ermittlungs- bzw Berechnungsposten.
Ist eine Wohnung von ihren Mietkosten her nach der sog Produkttheorie angemessen, so sind die angemessenen Heizkosten grundsätzlich zu erstatten.
...
Nicht erstattungsfähig sind Heizungskosten lediglich dann, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen.
Dies setzt eine konkrete Prüfung im Einzelfall voraus.

--- Ende Zitat ---



--- Zitat ---Original von Cremer
Heizkosten werden bei uns in RP mit 1 €/m²/Monat gezahlt. Darübergehende Foderungen sind beweispflichtig.
--- Ende Zitat ---

Auch wenn es bei Euch so gemacht wird, es ist aber trotzdem nicht rechtens  :rolleyes:
Offensichtlich muss eine bestimmte Vorgehensweise der ARGE nicht zwanghaft rechtskonform sein und sollte generell hinterfragt und verifiziert werden!


P.S.
Und von Black nicht bange machen lassen.   ;)

Cremer:
@Kampfzwerg,

herzlichen Dank für die Ausführung.

Dies kann bedeuten, dass ich für die Heizkosten nach Abschluß der Heizsaison 2009/2010 eine Nachforderung für meinen Mieter (ALG II) stellen kann, wenn die im voraus gezahlten Kosten von der ARGE aufgrund einer Berechnung auf der Basis der vorangegangenen Heizperiode 2008/2009 für den Einkauf von Heizöl nicht ausreichen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln