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Autor Thema: VOB für Dummies  (Gelesen 9928 mal)

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Offline moritz

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VOB für Dummies
« am: 16. März 2010, 23:13:54 »
Hallo!

Meine Freundin hat sich von einem SHK-Handwerksbetrieb im Herbst 2009 eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Trinkwassererwärmung einschließlich Kombispeicher in Berlin installieren lassen. Im Rahmen des selben Pauschalauftrages wurde der vorhandene Feststoffkessel gegen ein aktuelles Modell ausgetauscht. Der Auftrag wurde auf Grundlage der VOB (B) erteilt. Die Schlussrechnung ist beglichen.

Das Heizsystem umfasst nun, wenn ich das richtig überblicke, 7 Umwälzpumpen (Gaskessel, Solarkreis, Warmwasser-Wärmeübertrager, Feststoffkessel, Heizkreis, Trinkwarmwasser-Zirkulation). Kann die Kundin nachträglich die Aushändigung eines Anlagenschemas (R&I-Schema) verlangen, das der Bauausführung entspricht?

Die Kollektoren sind auf einem nur 22° geneigten, unverschatteten Dach aufgeständert montiert worden. Sie sind aus der Südrichtung ca. 57° nach Osten gedreht und stehen so hintereinander parallel zur Traufe.
Hätte der Fachandwerker nicht schriftlich darauf hinweisen müssen, dass es sinnvoller wäre, die Kollektoren exakt nach Süden oder wenigstens parallel zum Giebel auszurichten?
Kann die Kundin gegebenenfalls nachträglich einen Umbau der Kollektoraufstellung verlangen?

Bitte kein Bla-Bla, sondern Fakten!

Danke!
Moritz

Offline superhaase

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VOB für Dummies
« Antwort #1 am: 17. März 2010, 07:51:32 »
Zitat
Original von moritz
Kann die Kundin nachträglich die Aushändigung eines Anlagenschemas (R&I-Schema) verlangen, das der Bauausführung entspricht?
Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Zitat
Hätte der Fachandwerker nicht schriftlich darauf hinweisen müssen, dass es sinnvoller wäre, die Kollektoren exakt nach Süden oder wenigstens parallel zum Giebel auszurichten?
Kann die Kundin gegebenenfalls nachträglich einen Umbau der Kollektoraufstellung verlangen?
Beides würde ich mit JA beantworten - aus technischer Sicht entspricht die von Ihnen genannte Aufstellung der Kollektoren nicht den \"allgemein anerkannten Regeln der Technik\", weil deutlich suboptimal. Es handelt sich also m.E. um einen Mangel in der technischen Ausführung.

Zitat
Bitte kein Bla-Bla, sondern Fakten!
Wenn Sie es genauer wissen wollen und die Chancen auf eine rechtliche Durchsetzung abschätzen möchten, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der auch alle Vertragsunterlagen etc. einsehen kann.
Mehr als Bla-Bla werden Sie hier kaum bekommen - aber dafür ist ea ja auch kostenlos. ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline moritz

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VOB für Dummies
« Antwort #2 am: 17. März 2010, 20:07:39 »
Hallo superhaase!

Das war doch kein Bla-Bla, sondern genau die Antworten, die ich erhofft hatte. Ich will nicht gleich einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Vielmehr geht es mir darum, von Außenstehenden, möglichst objektiven Personen Rückendeckung für meine Argumente zu erhalten. Großen Dank für deine prompte und schnörkellose Antwort!

Zunächst hatte ich mich an die örtliche SHK-Innung per Mail gewandt. Da warte ich nun aber seit fast 2 Wochen vergeblich auf eine Antwort. Nach dem heutigen Telefonat mit der Innung bleibe ich aber optimistisch.

Danke und Tschüss!

moritz

 

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