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Autor Thema: AG Delmenhorst - Hinweisbeschluss vom 8.2.2010  (Gelesen 2959 mal)

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Offline uwes

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AG Delmenhorst - Hinweisbeschluss vom 8.2.2010
« am: 16. Februar 2010, 14:09:52 »
Das AG Delmenhorst hält sich für eine Entscheidung in den diversen Klagverfahren der EWE wegen § 102 EnWG nicht für zuständig.

Mit einem Hinweisbeschluss werden die EWE-Anwälte gefragt, ob sie einen Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen beim LG Oldenburg stellen wollen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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