Gewinnsteigerung und Rekordergebnis mit MethodeZu den Verkaufseinnahmen gesellten sich 2009 auch hohe Gewinne beim Stromverkauf. RWE profitierte von niedrigen Preisen an der Strombörse. Sie lagen im Durchschnitt bei 39 Euro pro Megawatt. Wegen langfristiger Verträge konnte RWE 60 Euro von den Kunden einstreichen, dabei die eigene Produktion etwas herunterfahren und stattdessen günstigen Strom an der Börse zukaufen.
Wenn RWE die eigene Stromproduktion herunterfährt, verknappt sich das Angebot und der Strompreis an der Börse steigt. Der Börsenpreis hätte ohne Drosselung der Produktion wohl noch niedriger gelegen. Keine langfristigen Verträge hat RWE mit grundversorgten Stromkunden. Diesen gegenüber bestand eine gesetzliche Verpflichtung, gesunkene Kosten durch Preissenkungen zeitnah weiterzugeben (vgl. BGH VIII ZR 81/08 Tz. 18].
Aus der Bindung des Allgemeinen Tarifs an billiges Ermessen folgt, dass das Preisänderungsrecht des Gasversorgungsunternehmens nach § 4 AVBGasV mit der Rechtspflicht einhergeht, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und den Zeitpunkt einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist (BGHZ 176, 244, Tz. 26; Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 28, und vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 29).
Diese Grundsätze gelten auch im Bereich der Elektrizitätsversorgung nach § 4 AVBEltV/ § 5 StromGVV (vgl. BGH, B. v. 27.10.09 VIII ZR 204/08 Tz. 9).
RWE hat gegen diese Verpflichtung verstoßen und auch so in einem allgemeinen Krisenjahr ein nochmals deutlich verbessertes Rekordergebnis eingefahren. Jedenfalls wurden die Strompreise in der Grundversorgung nicht entsprechend der drastisch gesunkenen Großhandelspreise und gesunkenen Strombeschaffungskosten, die nach RWE- Angaben drastisch gefallen und sich im Durchschnitt auf 3,9 Ct/ kWh ( 39 EUR/ MWh) belaufen haben sollen, angepasst.
Von den grundversorgten Kunden erlöste RWE auch nicht nur 6 Ct/ kWh (60 EUR/ MWh), so dass der Gewinnin diesem Kundensegment noch weit höher ausgefallen sein wird.
Statt also die Preise entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung abzusenken rühmt sich der Konzern auch noch einer Gewinnsteigerung und eines Rekordergebnisses.
Und auch die anderen Konzerne haben die Strompreise in der Grundversorgung nicht gesenkt, sondern erhöht, die Stadtwerke nicht minder.