Energiebezug > Gas (Allgemein)

Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor

(1/8) > >>

Wolfgang 345:
Hallo an alle,
habe m 10.02.2010 meine Rechnung vom RWEerhalten. Dirt wird der Brennwert/Umrechnungsfaktor mit 11,325 angegeben. Der lag die ganzen Jahre ( nachvollziehbar seit 2001 ) bei 10,7.... Wie kann das sein,dass dieser wert jetzt um ca.6% steigt ? Das geht meines Wissens nur, wenn das Gasfeld, von dem die Soße jetzt kommt, ein anderes ist. Weiß hier jemand was Genaueres ?  Vielleicht ist das ja lediglich ein Versuch der Preiserhöhung durch die Hintertür.
Ansonsten Kopf hoch und gegen Willkür.

Cremer:
@Wolfgang 345,

der angegebene Brennwert ist nicht der physikalische, da steckt noch mehr drin.

Man sollte aber davon ausgehen, dass der Brennwertfaktor korrekt ist.

Man hat also mehr russisches Gas statt holländisches Gas reingemengt.

Berni_K:
Hallo Wolfgang 345.
Was du meinst und was die Zahl 11,325 betrifft, so hat dies mit dem eigentlichen Brennwert nichts zu tun.Wie sich der Wert zusammensetzt, kannst du unter
http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=92:abrechnung-erdgasverbrauch-mittels-umrechnungsfaktor--wie-geht-das-&catid=37:gas&Itemid=54
nachlesen.
Nun zu deinem Problem.
Schreibe RWE an und fordere von denen eine neue Abrechnung, in der die Werte für Zustandszahl und Brennwert ausgewiesen sind. Beziehe dich dabei auf das Arbeitsblatt G 685 der DVGW.
Die Forderung auf neue Abrechnung solltest du hiermit begründen:
Die G 685 ist eine durch das Eichgesetz, § 25 Abs. 1. Nr. 1a in Verbindung mit der Eichordnung, §10 Abs. 2 Nr. 3 assoziierte technische Regel zum Eichrecht und dient der Ermittlung thermischer Energie und Leistung und gilt einheitlich für alle Marktrollen in der Sparte Gas.
Die unter Kap. 10 aufgeführten Parameter sind in jeder Rechnung anzugeben. Darunter fallen auch die Daten Zustandszahl z und Abrechnungsbrennwert Hs,eff.

Christian Guhl:
Unser Mitglied @Berni_K hat sich intensiv mit den Gasabrechnungen und besonders mit dem Brennwert und der Vorschrift G685 befasst. Hier ist das Ergebnis :
Grundlage für die Gasabrechnungen ist ein technisches Regelwerk (G 685) der Deutschen Vereinigung für das Gas-und Wasserfach (DVGW), welches auf den Bestimmungen des Eichgesetzes, der Eichordnung und diverser DIN-Vorschriften basiert und bereits seit 1968 zur Anwendung gelangt.
Alle Gasversorger sind bei der Erstellung der Gasabrechnung daran gebunden.
Aufgrund zahlreicher Änderungen in dem Regelwerk hatten die Versorger eine Übergangsphase bis Ende 2009, in der die Abrechnungen umzustellen waren. Spätestens ab dem 01.01.2010 war grundsätzlich nach den neuen Vorgaben zu verfahren.
Die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL) hat sich einmal mit der aktuellen Ausgabe G 685 vom November 2008 auseinandergesetzt und aktuelle Abrechnungen aus 2010 hinsichtlich Aufmachung, verwendeter Zahlangaben und Inhalt geprüft. Das Ergebnis ist erschreckend.
Von 40 Abrechnungen war nur die vom Versorger EWE korrekt. Anteilig korrekte Daten enthielten Abrechnungen von E-Wie Einfach und SW Barmstedt. Absolut fehlerhaft waren Abrechnungen von Lichtblick und allen voran E.on-Avacon Vertrieb GmbH.
Während  einige Versorger den guten Willen zeigten und die Vorgaben wenigsten in Teilen umgesetzt haben, praktiziert E.on-Avacon nach wie vor das alte Konzept, welches diverse Fehler enthält.
Vorgeschrieben sind bei den Werten „Verbrauch in m3„ und „Verbrauch in kWh“ grundsätzlich nur Werte ohne Kommastellen, die so auch für die Berechnung zu verwenden sind. Weiterhin sind die Angaben einer sogenannten Z-Zahl (Zustandszahl) und die des mittleren Brennwertes im Abrechnungszeitraum vorgeschrieben. Zusätzlich soll die Abrechnung zu den einzelnen Werten entsprechende Erläuterungen aufweisen. Das Abrechnungsverfahren soll in geeigneter Form dem Verbraucher (z.B. im Internet oder durch Beiblatt) zugänglich und damit die Gasabrechnung transparenter und etwas verständlicher gemacht werden.
Der bisher in der Abrechnung verwendete Wert „Faktor“ ist eine Mischung aus Z-Zahl und Brennwert und lässt für den Verbraucher keinerlei Rückschlüsse zu. Er ist intransparent und hat seit dem 01.01.2010 in den Abrechnungen nichts mehr zu suchen.
Eine Aufstellung der Beanstandungen wurde an die Landesbehörde für das Eich und Messwesen in Hannover geleitet, in der Hoffnung, dass auf die Versorger massiver Druck ausgeübt wird und eine Gleichbehandlung aller Verbraucher erreicht wird.
Man kann davon ausgehen, dass Hundertausende, wenn nicht sogar Millionen von Abrechnungen fehlerhaft sind. Es hat sich gezeigt, dass Verbraucher mit den fehlerhaften Abrechnungen zurzeit gegenüber denen mit korrekter Abrechnung benachteiligt sind.
Wir können nur jedem Verbraucher raten die Abrechnung auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen Werte („Verbrauch in m3„ und „Verbrauch in kWh“ ohne Kommastellen sowie Z-Zahl und Abrechnungsbrennwert) zu prüfen und gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen. Mit dem Widerspruch sollte eine den Bestimmungen des Arbeitsblattes G 685 angepasste neue Abrechnung gefordert werden.
Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass die G 685 auch unmissverständlich darauf hinweist, dass dem Verbraucher auf Anfrage zusätzliche Informationen bereitzustellen sind.
Bisher redeten sich die Versorger stets damit heraus, sie seien nicht verpflichtet.
Falls einzelne Verbraucher Fragen oder Probleme haben, können Sie sich jeden 2. Dienstag und jeden letzten Dienstag im Monat in Lüneburg im Geschwister-Scholl-Haus an die Berater wenden. In Lüchow-Dannenberg findet jeden Mittwoch von 14-16 Uhr eine Beratung im Rathaus in Hitzacker statt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.igel-lueneburg.de (dort wird in Kürze ein Musterschreiben verfügbar sein).

userD0010:
@ Christian Guhl

diese Erkenntnisse werden vermutlich nicht nur auf die wenigen genannten EVU zutreffen, sondern vom Großteil derselben praktiziert werden.

Wäre es da nicht an der Zeit, bundeweit die entsprechenden Informationen durch den BdEV sammeln zu lassen und bei überwiegend negativen Ergebnissen die zuständigen Behörden gewaltig unter Druck zu setzen oder sogar strafrechtliche Überlegungen anzustellen?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln