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Autor Thema: Abschlagsforderungen bei Sondertarif  (Gelesen 9635 mal)

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Offline RR-E-ft

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #15 am: 15. Februar 2010, 10:19:28 »
Wurde die Geltung der AGB des Versorgers für das konkrete Vertragsverhältnis bei oder nach Vertragsabschluss überhaupt vertraglich vereinbart, § 305 Abs.2 BGB?

Es kommt nicht darauf an, was in den AGB steht, sondern was vertraglich vereinbart wurde.
Letzteres kann sich auch aus den AGB ergeben, wenn deren Geltung vertraglich vereinbart wurde.

Offline Ready XL

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #16 am: 15. Februar 2010, 14:17:50 »
@RR-E-ft,

...gute Frage. Habe sämtliche Stromunterlagen rausgesucht, wie gut dass bei mir Ordnung herrscht, und in dem am 25.1.1982 abgeschlossenen Versorgungsvertrag nachgelesen.

Da habe ich mit meiner Unterschrift den, Zitat Anfang   \"Vertragsabschluss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und den Erhalt der allg. Tarife und Bedingungen\" (AVBEltV, Stand Juni 1979) in der derzeit geltenden Fassung sowie einer Durchshrift des Vertrages\" Zitat Ende bestätigt.

Stellt sich nun die Frage, ob der \"Erhalt\" der AGB gleichzusetzen ist mit einer \"vertraglichen Vereinbarung\" von AGB\'S. Eine extra Vereinbarung habe ich nicht getroffen.

Mannomann, wenn ich wieder auf die Welt komme werde ich Rechtsanwalt.

Gruß
Ready XL

Offline RR-E-ft

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #17 am: 15. Februar 2010, 16:10:47 »
Selbst wenn die Bedingungen der AVBEltV als AGB wirksam  in den Vertrag einbezogen worden wären, so waren  diese jedoch im November 2006 außer Kraft getreten.

Offline Black

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #18 am: 15. Februar 2010, 16:52:25 »
Wenn die AVB in einen Sondervertrag als private vertragliche Regelung vereinbart wurde, dann fällt diese Regelung nicht plötzlich weg, nur weil die AVB ihren gesetzlichen Anwendungsbereich verloren hat.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #19 am: 15. Februar 2010, 16:55:59 »
Da wäre ich mir nicht sicher, wenn es zB. ausdrücklich hieß \"in der jeweils geltenden Fassung\".
Auslegungsfrage. Der BGH wird sich wohl alsbald damit beschäftigen.

Offline Black

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #20 am: 15. Februar 2010, 17:00:21 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Da wäre ich mir nicht sicher, wenn es zB. ausdrücklich hieß \"in der jeweils geltenden Fassung\".


Schön, dass Sie wenigstens zugeben, sich nicht sicher zu sein.

Da kommen Sie dann in den schwammigen Bereich der Auslegung. Was wollten die Parteien bei Vertragsschluss? Geltung der AVB in der letzten noch gültigen Fassung? Ersetzung durch die Nachfolgerregelung der GVV oder aber automatischer Wegfall eines Großteiles der vereinbarten Vertragsbedingungen?

Die AVB ist in viele Altverträge einbezogen. Ich kenne kein Urteil, dass diese Bedingungen nun nach Wegfall der AVB plötzlich für nichtig erklärt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #21 am: 15. Februar 2010, 17:03:23 »
Was die Parteien bei Vertragsabschluss wollten, wird man ggf. diese fragen müssen.
Dass viele solcher Regelungen nun unwirksam sind, ergibt sich bereits aus §§ 307 ff., 310 Abs. 2 BGB.
Dass die Bedingungen der GVV nicht automatisch an deren Stelle traten, haben viele Gerichte bereits entschieden.
Letztere zumindest sollten Sie kennen.

Offline Black

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #22 am: 15. Februar 2010, 17:11:15 »
Ich kann nicht erkennen, dass §§ 307 ff, 310 BGB einer Fortgeltung der AVB als AGB entgegenstehen.

Zumal auch hier jede einzelne Regelung der einbezogenen AVB zu prüfen wäre und nicht \"die AVB\" als Ganzes.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #23 am: 15. Februar 2010, 17:12:36 »
Was habe ich geschrieben?

Zitat
Original von RR-E-ft
Was die Parteien bei Vertragsabschluss wollten, wird man ggf. diese fragen müssen.
Dass viele solcher Regelungen nun unwirksam sind, ergibt sich bereits aus §§ 307 ff., 310 Abs. 2 BGB.
Dass die Bedingungen der GVV nicht automatisch an deren Stelle traten, haben viele Gerichte bereits entschieden.
Letztere zumindest sollten Sie kennen.

Offline Black

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #24 am: 15. Februar 2010, 17:19:06 »
Ja stimmt, was hatten Sie doch gleich geschrieben?

Zitat
Original von RR-E-ft
Selbst wenn die Bedingungen der AVBEltV als AGB wirksam  in den Vertrag einbezogen worden wären, so waren  diese jedoch im November 2006 außer Kraft getreten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Ready XL

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Abschlagsforderungen bei Sondertarif
« Antwort #25 am: 16. Februar 2010, 11:01:36 »
@RR-E-ft,
@Black,

... der von mir genannte Vertrag war damals kein Sondervertrag. Ein Sondertarif (HEAG Spartarif 2000) kam erst mit Tarifänderung vom 28.3.2000, rückwirkend zum 1.1.2000 zustande. Bei dieser Tarifänderung wurden die AGB\'s Stand 12/1999 mitgeliefert.

Danach hat ja Entega fast jährlich die Namen der Tarife geändert, was gleichbedeutend mit einer Preiserhöhung war.

Die letzen beiden Jahre habe ich den Änderungen der AGB\'s zwar widersprochen, aber das juckt doch eine Entega nicht. Die reagieren darauf gar nicht.

In den letzten drei Jahren habe ich meine Eiganabrechnungen erstellt und eventuelle Differenzen ausgeglichen. Den Preiserhöhungen habe ich mit nicht zulässigen, einseitigen Tarif/Preisänderungen widersprochen. Juckt die Entega auch nicht.

Jetzt versuchte Entega, mir im Januar den Strom abzustellen. War aber niemand zu Hause. Es handelt sich um ein Reihenhaus, Zähler ist im Keller. Hausverbot wurde erteilt, Schutzschrift hinterlegt.

Obwohl meine Rückstände von ca. € 150.- allesamt aus Preiserhöhungen stammten, und diese nicht rechtskräftig entschieden waren, es hat ja noch nicht einmal einen Mahnbescheid gegeben. hat Entega entgegen § 9, Abs. 2, Satz 4,5 und 6 AGB, bzw. entgegen § 19 Abs. 2, Satz 4,5 und 6 StromGVV eine Sperre angedroht und wollte diese auch durchsetzen.

Der Kommentar des gegnerischen Anwalts lautete lapidar, ich hätte ja kündigen können. Es würde nicht zutreffen, dass ich nicht zahlen könnte, ich wolle nicht.

Kann man eigentlich gegen diese Verhalten der Entega etwas unternehmen?

LG
Ready XL

 

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