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Bis wann muss die Ablesung 2009 erfolgt sein
Zuckermaus:
Hallo,
wir haben Fernheizung die über einen Wärmemengenzähler abgerechnet wird und Kalt- und Warmwasserzähler. Zuletzt wurde am 12.12.2008 durch Techem abgelesen.
An die Ablesung für 2009 habe ich die Hausverwaltung am 1. und 8.2. per Mail erinnert. Am 8.2. bekam ich Antwort. Die haben mein Mail an Techem weitergeleitet. Die Frage ist nur wann abgelesen wird. Am 12.02.10 sind schon 14 Monate seit der letzten Ablesung rum. Mein Mann hörte bei Nachbarn, das Techem bei Ihnen zufällig (ohne Ankündigung) da war. Wir warten noch und haben dann höhere Werte als die Nachbarn wo Techem vor 3 Wochen war. Sehr wahrscheinlich werden durch die späte Ablesung unsere Werte höher als nach 12 Monaten sein und wir müssen nachzahlen und werden höher gestuft.
Oder müssen bei der Abrechnung 14 Vorauszahlungen berücksichtigt werden, da ja erst nach 14 Monaten oder noch später nach der letzten Ablesung abgelesen wird?
Wie früh muss die Ablesung durch Aushang im Treppenhaus angekündigt werden?
Für Infos gern mit Urteilen danke ich im voraus. Hat jemand von Euch das Problem mal gehabt. Wie wurde da verfahren. Selbst an Techem kann ich mich nicht wenden, da ich nicht deren Vertragspartnerin bin.
Gruß
Dorothea
Netznutzer:
§ 20 Ablesung
(1) Die Meßeinrichtungen werden vom Beauftragten des Fernwärmeversorgungsunternehmens möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen des Unternehmens vom Kunden selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, daß die Meßeinrichtungen leicht zugänglich sind.
(2) Solange der Beauftragte des Unternehmens die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf das Unternehmen den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
http://bundesrecht.juris.de/avbfernw_rmev/
Gruß
NN
corsair:
...hmmm wenn die Techem-Spezis 8) 8) mit im Spiel sind, vermute ich mal stark, dass es sich nicht um Fernwärmelieferung und Abrechnung durch die örtlichen Stadtwerke handelt....
Insofern wäre hier die AVB Fernw. nicht anwendbar....
Ich denke eher, dass es sich um eine Verteilung der Heizkosten im Rahmen der Heizkostenverordnung handelt, also eine \"Verteilrechnung\".
Wie auch immer...
hoffentlich wurden die Zählerstände selbst notiert (schadet nie).
Auch sollte der Wärmezähler über einen Stichtagsspeicher verfügen, der dann auch nachträglich ausgelesen werden kann. (Bei den Kalt- und Warmwasserzähler geht dies i.d.R. nicht)
(Voraussetzung Techem hat diesen Stichtag im Wärmezähler richtig programmiert und bequemt sich auch, diesen dann auszulesen....)
Ansonsten werden nachträglich abgelesene Stände auf den Abrechnungstag zurückgerechnet. Das kann sogar Techem....
Pedro:
@Zuckermaus:
Es kommt auf die eingesetzte Technik an. Wenn die Wärmemengenzähler z.B. \'\'stichtagsprogrammiert\'\' sind, können die Ablesewerte des maßgeblichen Tages auch später ausgelesen werden.
Die Hausverwaltung macht es sich übrigens mit der \'\'Weiterleitung der Mail\'\' recht einfach.
Im Grunde hätte sie selbst die Ablesetermine überwachen und tätig werden müssen und nicht erst auf \'\'Anregung\'\'. Wenn Sie Pech haben, bekommen Sie aber von Techem keine Antwort (andere Abrechnungsfirmen sind nicht anders!).
Zuckermaus:
Hallo,
was soll ich denn nun machen. Selbst Techem anrufen oder anmailen geht nicht. Denn dann zahle ich die Abrechnung für die ganze Wohnanlage selbst.
Bei Nachbarn hat Techem angeblich bereits vor 3 Wochen abgelesen. Die waren da zufällig bei uns und haben im Haus geklingelt. Wer da war bei dem wurde ohne Vorankündigung abgelesen. Ein Aushang war nicht. Da mein Mann und ich berufstätig sind waren wir nicht da. Bei Ankündigung wären wir da gewesen.
Es handelt sich um eine Abrechnung von 3 Wohnhäusern nicht nicht von den Stadtwerken.
Ob der Wärmemengenzähler stichtagprogrammiert weiß ich leider nicht. Die Wasserzähler sind es sicher nicht.
Für weitere Antworten was ich machen soll danke ich Euch. Bei der Hausverwaltung habe ich mich schon 2 x gemeldet. Vor 2 Jahren wurde die Ablesung Anfang Februar gemacht. Da hatte der Mieterverein damals 1 Brief für mich geschrieben.
Gruß
Dorothea
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