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Autor Thema: Flatrate für Kochgaskunden?  (Gelesen 12748 mal)

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Offline egn

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #15 am: 17. Januar 2011, 14:59:09 »
Hier habe ich was zu dem Thema gefunden. Anscheinend ist es also doch nicht möglich die Aufrüstung zu verlangen.

Zitat:
Zitat
Der Mieter hat also das Recht, auch im bestehenden Mietverhältnis eine Modernisierung zu verlangen um neue technische Entwicklungen nutzen zu können. Dabei ist zu beachten, dass bei einer Modernisierung der Stromanlage, eine Absicherung des Stroms mit 25 Ampere als ausreichend angesehen ist. Laut Urteil vom Amtsgericht Köln, ist eine Nachbesserung der Stromversorgung durch den Vermieter nicht nötig, wenn ein Mieter trotz vorhandenem Gasanschluss, einen für das Stromnetz des Hauses zu starken Elektroherd anschließen möchte. (Amtsgericht Schöneberg, Urteil 30. Mai 1989, Az: 16 C 727/88 / Bundesgerichtshof, Urteil 26. Juli 2004 Az: VIII ZR 281/03 / §§ 536 ff. BGB / Amtsgericht Köln, Urteil 17. Oktober 2005 – 222 C 210/05)

Offline RR-E-ft

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #16 am: 17. Januar 2011, 15:06:06 »
Richtig:

Das Problem liegt an den zu knapp bemessenen Stärken der verlegten Stromleitungen.

In den betroffenen Mietshäusern wird mit Gas nur gekocht, gebacken und gebraten.

Die Küchennischen sind DDR-typisch ausreichend klein bemessen, dass nicht die Großverwandschaft von andernorts anrückt, um den Gasherd etwaig an der Belastungsgrenze zu fahren.

Ein Gaszahähler pro Eingang oder gar einen ganzen Wohnblock könnte eine Lösung sein.
Dann würde ein großer Zähler jeweils  40 bzw. 200 bisherige Einzelzähler ersetzen.

Offline Neuhaus

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #17 am: 17. Januar 2011, 16:39:12 »
Wer aus dem Westen kommt hat andere Erfahrungen.
Als ich im Osten, arbeitsbedingt, eine Wohnung in einem Block angemietet habe, war mir das Problem auch nicht bewußt.
Als Mann braucht man nicht viel, mal eine Kochplatte, mal die Kaffemaschiene, keinen Föhn. Wäsche wurde zu Hause gewaschen.
Dann war meine Frau zu besuch!
Man(Frau) kocht, mit zwei Platten, stellt den Wasserkocher an, und versucht noch so einiges mehr. Und alles zur gleichen Zeit.
In der Wohnung war der Sicherungskasten mit 16A Sicherungsautomaten bestückt.
Der Zähler befindet sich im Treppenhaus. Dort ist für die Phase, die zur Wohnung führt eine Schrausicherung von 10A eingesetzt (hab sie auf 16A erhöht) weil sie früher bestimmt schon mal ausgelöst hatte. Aber 16A auf einer Phase war auch das Maximum, das möglich war.
Und die Leistung ergibt sich nun mal aus I * U = P.

Und das war nur ein kleiner Bau mit sechs Wohneinheiten je Eingang, die Andern hatten nicht nur 3 Etagen sondern 6 Etagen.

Dazu kommt noch, wenn die Leitungen nicht erneiert wurden, sind die Anschlußdrähte aus ALU

Für mich war das etwas ganz neues!

mfg

 

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