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Autor Thema: Flatrate für Kochgaskunden?  (Gelesen 12749 mal)

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Offline RR-E-ft

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Flatrate für Kochgaskunden?
« am: 10. Februar 2010, 21:55:13 »
Mich würde interessieren, ob in historisch gewachsenen Fernwärmegebieten mit hoher Dichte an Kochgaskunden (Gasversorgungsgebiete ausschließlich mit Kochgaskunden!, wohl vornehmlich in den jungen Bundesländern anzutreffen), irgendwo Erdgas- Flatrates angeboten werden und was einem solchen Angebot ggf. entgegen stünde.

Hintergrund

Offline tangocharly

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #1 am: 09. Januar 2011, 14:15:01 »
Apropos:
Die Erdgassteuer beträgt gem. § 2 Abs. 3 Ziff. 4 EnergieStG  (0,55 ct/kWh) -  und zwar nach dem Wortlaut der Bestimmung für die Abgabe bzw. Verwendung:
- zum Heizen,
- zum Antrieb von Gasturbinen ,
- zum Antrieb von Verbrennungsmotoren (z.B. BHKW, Pkw).

Wo steht jetzt der Kochgaskunde, der sich bei seinem Versorger mit einer Anlage anmeldet, ausschließlich zur Warmwasserbereitung (Therme) ?

Wenn der Kochgaskunde, so es selbigen noch geben sollte, richtig tarifiert wird, dann wäre sein Verbrauch mit 1,39 ct/kWh zu versteuern (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG) ?

Umkehrschluß: Alle Haushaltskunden sind Heizgaskunden (jedenfalls ist mir noch keine Gasabrechnung untergekommen, worin EnergieSteuern mit mehr als 0,55 ct/kWh ausgewiesen wurden.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #2 am: 10. Januar 2011, 20:29:45 »
Hier gibt es Kochgaskunden, bei denen hinter dem Zähler nur ein Gasherd angeschlossen ist (zum Kochen, Backen und Braten), Warmwasser und Heizung hingegen vollständig über Fernwärme abgedeckt werden.

Außer dem Kochen, Backen und Braten [Speisenzubereitung] wird also gerade nicht mit Gas geheizt. Der Jahresverbrauch fällt dementsprechend sehr gering aus.

Offline Cremer

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #3 am: 11. Januar 2011, 17:57:58 »
nach Umbau im September auf Wärmepumpenstrom :]
habe ich mich für die noch vorhandene 2 Flammenkochmulde zum Kleintarif angemeldet.  Da mein geschätzter Jahresverbrauch zum Kochen bei ca. 240kWh liegen würde, würde mich das bei den SW Kreuznach ca. 65 € (Arbeitspreis und grundpreis) kosten.
2 Propangaspflachen a 11kg mit dem gleichen Energieinhalt kosten nur ca. 25 €. Ich hätte mir diese in den Garten oder in den Keller gestellt.
Leider gibt es für die Kochgasmulde Fabrikat Gaggenau mit einem Alter von 25 Jahren keine Umbaudüsen auf Flüssiggas mehr. :(
Jetzt habe ich eine 2 fach Einbauinduktionsplatte, super :]
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #4 am: 11. Januar 2011, 22:55:32 »
So eine Induktionspatte ist sicher eine feine Sache, noch feiner, was man darauf zubereitet.

Das Problem hier vor Ort ist, dass in den entsprechenden Mietobjekten einer Stadtwerke- Tochter  mit den Gaszählern und Gasherden in den einzelnen Wohnungen die vorhandene Elektroinstallation den Einbau eines leistungsstarken Elektroherdes gar nicht zulässt.  Flüssiggas kommt aus Sicherheitsgründen auch nicht in Betracht.

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #5 am: 12. Januar 2011, 18:32:10 »
BERLIN --\"Es gibt nichts, was es nicht gibt\". Manchmal erst in der Zukunft aber bald  ;)

Flatrate für Strom schon heute

und GAS:

Ab dem Gasjahr 2011/2012 plant der BürgerEnergiePool auch eine bundesweite Gas-Flatrate anzubieten. Ab sofort können sich bis zu 1.000 Kunden für einen Testlauf ab dem 1.1.2011 registrieren lassen.

Wer hat Mut und testet das Angebot?

... und wo bleibt die Super-Flatrate-Tankstelle?  :]

Offline RR-E-ft

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #6 am: 12. Januar 2011, 19:08:54 »
Für die besondere Konstellation macht eine Flatrate wirklich Sinn.
Und auf entsprechende Nachfrage wird es wohl über kurz oder lang auch Angebote geben.
Fraglich natürlich, wie es der Netzbetreiber mit seinen Netzentgelten hält.

Denn da fallen ja bereits die hohen Grundgebühren an, welche die Kosten der eigentlichen Gaslieferung weit, weit übersteigen.

Offline Netznutzer

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #7 am: 17. Januar 2011, 09:16:25 »
Zitat
Fraglich natürlich, wie es der Netzbetreiber mit seinen Netzentgelten hält.

Da sich ein Netzbetreiber herzlich wenig um die Tarifmodelle von Lieferanten kümmert, wird er wie gewohnt abrechnen, wie sonst. Im Strom waren die anfänglichen Preismodelle von Flexstrom ähnlich wie eine Flatrate gestaltet, ebenso hatte Yello das mal, (3 Monate verbrauchen, egal wieviel), da wechselten sogar Speicherheizungskunden zu Yello, da wurde das Netzentgelt wie immer abgerechnet. Stellen Sie sich vor, ein Lieferant verschent den Strom, weil er einen Koppelvertrag geschlossen hat, z.B. Gas 10 ct/kwH, Strom umsonst, soll das Netz da auf sein Geld verzichten?

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #8 am: 17. Januar 2011, 09:40:24 »
Der Netzbetreiber soll seine Leistung nicht verschenken.

In der besonderen Konstellation der Kochgaskunden in Jenas Süden ist es jedoch so, dass diese Kunden wohl schon längst keine Gaskunden mehr wären, wenn sie in ihren Wohnungen nur einen Elektroherd anschließen könnten.

Wenn die Betroffenen erreichen können, dass sie auf Gas nicht mehr angewiesen sind, verdient der Netzbetreiber an diesen (im Gasbereich) natürlich auch nichts mehr.

Er kann sein Netz dann nur zurückbauen.

Deshalb sollte in den Fällen, in denen die Grundpreise einschließlich der  Kosten des Messstellenbetriebs und der Messung den weit überwiegenden Teil der Gasrechnung ausmachen, auch ein Interesse des Netztbetreibers bestehen, eine Lösung zu finden, die diesen Gaskunden entgegenkommt.

Hinzu tritt, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH nach der de-minimis- Regelung zugleich Netzbetreiber und Grundversorger sind.
Damit nicht genug, sind sie auch Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft JenaWohnen GmbH, welche die betreffenden Wohnungen in Jena Süden im Bestand hat.

Der betroffene Wohnungsbestand

Die Ursache liegt darin, dass die Wohngebiete zu DDR- Zeiten zentral geplant wurden, mit Fernwärme für Heizung und Warmwasser und Gas zum Kochen. An sich keine schlechte Idee. Das Problem liegt daran, dass die in den Wohnungen vorhandenen Stromanschlüsse (und mit diesen die Hausanschlüsse und wohl auch das Niederspannungsverteilnetz) nicht ausreichend dimensioniert sind, dass diese Wohnungen allesamt mit Elektroherden ausgestattet werden könnten.  

Sonst findet man parallele Gas- und Fernwärmenetze ja nur selten, ebensno Strombverteilnetze, die keine Elektroherde zulassen.

Als die Monatsmiete einschließlich Heizung und Warmwasser noch 45 Mark der DDR kostete, fiel das ja auch für die betroffenen Mieter nicht ins Gewicht.

Offline Netznutzer

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #9 am: 17. Januar 2011, 10:11:29 »
Zitat
Er kann sein Netz dann nur zurückbauen.

Wenn\'s günstiger kommt, auf jeden Fall. Ein Netz vorzuhalten kostet nun mal Geld, und wenn es nicht einzunehmen ist, wird rückgebaut. Die Mieter können sich einen anderen Gaslieferanten, Messstellenbetreiber und Messdienstleister suchen, vielleicht wird\'s dann billiger. Verzichtet der Netzbetreiber hier auf Einnahmen, muss er sie an anderer Stelle generieren, und dann wird wieder der Vorwurf der Quersubventionierung laut, wenn die Heizgaskunden Teile der Briefmarke für Kochgaskunden mittragen müssen.

Ich habe auch mal eine Wohnung mit Kochgasanschluss bewohnt, da war es kein Problem, einen 220V-Ceranfeld-Herd, an die normale Steckdose anzuschliessen. Dann kann man umgehend den Gasversorgungsvertrag kündigen.

Werden in der EX-DDR immer noch die Küchen überwacht, ob der Mieter regelkonform auf Gas kocht?

Gruß

NN

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #10 am: 17. Januar 2011, 10:25:29 »
Eine polizeiliche Küchenkontrolle durch den ABV (Abschnittsbevollmächtigten)  findet nicht statt. :D

Wenn 40 Mietparteien im Eingang bei fünf Eingängen pro Wohnblock alleamt auf Elektroherde umstellen, ist doch klar, dass es Probleme gäbe, wenn die vorhandene Hausinstallation, insbesondere die verlegten Strangleitungen die Kapazität nicht hergeben, um die entsprechende Leistung abzurufen.  Natürlich wollen die Leute nicht nur Kochen, sondern auch Braten und Backen. Wie üblich, vornehmlich am Wochenende.

Möglicherweise sind schon die Hausanschlüsse nicht ausreichend dimensioniert. Möglicherweise sogar die Niederspannungsleitungen im gesamten Wohngebiet.

Man stelle sich vor, dass die berühmte Gänsebraten- Kochspitze am ersten Weihnachtsfeiertag auftritt. Da könnte womöglich nicht nur der Braten anbrennen. Womöglich also brandgefährlich.  

Der Vermieter stellt bisher die Gasherde. Die Bereitstellung der selben wird über die Grundmiete abgegolten, die  Kontrolle der Gasinstalltion und der Herde wird über die Betriebskostenabrechnung zur Abrechnung gestellt.

Wenn allein die Messung des Gasverbrauchs mehr kostet als der eigentliche Gasverbrauch, dann ist das sehr unbefriedigend.

Das Problem dürfte sich so nicht nur in Jenas Sonnenseite stellen.

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #11 am: 17. Januar 2011, 10:54:52 »
Anscheinend sind die Stromleitungen in Jena in der Stärke, wie man hier Klingeldraht verkauft. Aber im Ernst;
Wenn sich die Sachlage so darstellt, dass der Hauseigentümer die Sache über Nebenkosten abwickelt, dann hat der Mieter natürlich keine Chance, weil er nicht Vertragspartner ist. Die grundsätzliche Frage ist doch, sind im Keller 40 Zähler, zu jeder Wohnung einer, oder gibt es nur einen Zähler pro Haus? Die zweite Variante wäre doch wohl die sinnvollere, einen dicken Zähler für alle, und dann kann der Vermieter eine Flatrate seinen Mietern anbieten.  Ansonsten soll es bald ein Kochgasprofil geben, vielleicht führt das ja in dem Segment zu sinkenden Preisen.

Gruß

NN

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« Antwort #12 am: 17. Januar 2011, 13:25:10 »
Zu jeder Wohnung gehört ein Stromzähler und die befinden sich im Treppenhaus auf jeder Etage.

Das ändert aber nichts daran, dass die Hauptverteilleitung, an der alle Zähler angeschlossen sind, so stark dimensioniert sein muss, dass auch in jeder Wohnung ein Elektroherd mit entsprechender Leistung angeschlossen werden kann.
Und dies ist nicht der Fall.
In den Küchen ist auch nach elektrotechnischer Sanierung ein normaler Stromanschluss für die Spülmaschine.
Zudem gibt es einen Anschluss in den Bädern für die Waschmaschine, der mit 16 A abgesichert ist.

(Dann gibt es natürlich viele Steckdosen in den Zimmern wie auch Anschlüsse nebst Schaltern für die elektrische Beleuchtung.)

In jeder Wohnung hängt bisher vor dem Gasherd eine schmucke Gasuhr (Balgenzähler).
Jeder Mieter mit Gasherd hat einen eigenen Gaslieferungsvertrag mit einem Gaslieferanten.

Offline egn

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #13 am: 17. Januar 2011, 14:37:17 »
Wenn schon Anschlüsse für Spülmaschine und Waschmaschine vorhanden sind, dann sollte ein Elektroherd auch kein Problem sein. Dazu muss man halt entsprechende Vorrangschaltungen in die Verteilerkästen der Wohnungen einbauen. Ähnliches wird heute bei normal angeschlossenen Wohnungen ja auch für elektrische Durchlauferhitzer gemacht. Viele von den Elektroherden lassen sich ja auch über 230 V anschließen. Da funktionieren dann halt nicht alle Platten und der Backofen gleichzeitig.

Gibt es denn im Mietvertrag ein Verbot einen Elektroherd anzuschließen, und die Pflicht den Gasanschluss zu bezahlen (ähnlich wie bei Kabelfernsehen)?

Gibt es nicht irgendwas im Mietrecht, dass der Vermieter Wohnungen vom Elektroanschluss aufrüsten muss, so dass er zeitgerecht ist?

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Flatrate für Kochgaskunden?
« Antwort #14 am: 17. Januar 2011, 14:46:33 »
Ohne Leitungen und hinreichende Netze geht nichts!
In den alten Bundesländer wurde vor Jahren in einigen Städten und Gemeinden aus Umweltgründen, das Heizen mit festen und flüssigen Brennstoffen verboten. Es blieb nur Gas der kommunalen  Stadtwerke übrig. Grund, auch Strom war praktisch verboten, die Leitungskapazitäten waren nicht vorhanden, nicht nur in den Häusern.

Bei einem geringen Gasverbrauch müsste nicht unbedingt ein Flattarif die Lösung sein. Ein Zähler für alle Wohnungen und die Umlage z.B. per Kopf ginge auch. Mit gutem Willen und Einverständnis der Mieter sollte eine Regelung über den Verwalter oder Vermieter möglich sein.

Die nach dem Krieg entstandenen vielen Genossenschaftswohnungen in den alten Bundesländern werden großteils beim Kaltwasserverbrauch und Abwasser immer noch so abgerechnet.  Der Aufwand der Zählereinbauten in jede Wohnung mit den Folgekosten rechnet sich auch hier nicht.   Es ist die kostengünstigste Möglichkeit, die nur funktioniert, wenn das Vertrauen der Beteiligten nicht durch Missbrauch geschädigt wird.  Wenn die Verwandschaft dann mit zehn Mann jedes Wochenende zum Duschen kommt, wird die Pauschalrechnung halt unfair und der Hausfriede ist beschädigt.

 

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