Energiepreis-Protest > SWK Energie
Änderung der AGB bei SWK Strom Natur
UdoMilz:
Hallo zusammen,
wir beziehen Naturstrom von den Stadtwerken Krefeld. Nun haben die ihre AGBs geändert und die wollen, das wir innerhalb von 6 Wochen dieser Änderung zustimmen. Wenn wir widersprechen sehen sie dieses als ordentliche Kündigung an. Leider wurde die AGBs zum Nachteil für den Kunden geändert, wie den auch sonst.:evil: So besteht für die SWK die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, wenn wir Zahlungen nicht leisten, auch bei Rückbehaltung von Geld wenn Streitigkeiten auftreten und wir teile oder überhaubt nicht zahlen. Zur Bonitätsüberprüfung müssen wir einwilligen das die Daten an beauftragte Wirtschatsunternehmen übergeben werden dürfen. Das ist nur ein kurzer Auszug der verschlechterungen der AGBs. Wir wollen der Änderung nicht zustimmen aber den Anbieter beibehalten weil der Preis stimmt. Kann die SWK einer nicht Zustimmung als Kündigung auffassen von uns? Danke für Eure hilfe
Christian Guhl:
Der Versorger kann unter Beachtung der vereinbarten Fristen und Zeitpunkte jederzeit kündigen. Das ist völlig unabhängig von den neuen AGB. Ein Widerspruch kann nicht als Kündigung des Kunden angesehen werden. Es ist Ihr gutes Recht, wenn Sie Ihren alten Vertrag unverändert behalten wollen. Der Versorger macht Ihnen ein neues Vertragsangebot und Sie reagieren darauf nicht. Tun Sie einfach nichts ! Keine Zustimmung und kein Widerspruch. Dann bleibt alles beim Alten. Wenn die SWK Sie loswerden wollen, müssen sie schon den Vertrag kündigen. Aber unter Einhaltung der (alten) AGB. Solange der Versorger nicht das Wort \"Kündigung\" Ihnen gegenüber ausspricht, läuft der Vertrag weiter. So eine Kündigung ist natürlich auch eine Art sich von den Kunden zu befreien. Sozusagen wirtschaftlicher Selbstmord. Wenn 90% der Kunden nicht zustimmen und denen allen gekündigt wird, brechen ruhige Zeiten bei den SWK an. Manche haben anscheinend immer noch nicht begriffen, dass sie nicht die einzigsten Stromanbieter sind.
Cremer:
@Leute,
da wird mal wieder mit dem Kündigungsschwert gedroht und gepokert.
ich würde da mal nachfragen, zu welchem Zeitpunkt (1.1.10????) die AGB\'s geändert wurden. dann ist m.E. der AGB-Änderungstermin schon recht weit fortgeschritten um nicht zu sagen verwirkt.
RR-E-ft:
@Cremer
Was für ein Quark, zerwürgt.
Was sagt denn das Amtsgericht Winsen (Luhe) in einem aktuellen Urteil dazu, was einen Vertrag zu einem Vertrag macht?
Siehste hier.
Als nicht grundversorgter Kunde muss man sich auch mal vergegenwärtigen, dass der Versorger ohne Begründung das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß kündigen kann. Die Kündigung durch ein marktbeherrschndes Unternehmen darf nur nicht diskriminierend sein.
bolli:
@all
Um\'s noch mal deutlich zu sagen: Bei solch einem Konstrukt wie von UdoMilz beschrieben, einfach NICHTS tun. Wenn die Stadtwerke Ihre Nichtreaktion als Widerspruch werten und kündigen wollen (was sie bei Sonderverträgen durchaus unter Beachtung bestimmter Formvorschriften können), dann müssen sie das schon ORDENTLICH tun.
Die vorliegende Androhung, \"wenn nicht ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, gilt der alte als gekündigt\" geht SO auf jeden Fall nicht. Also einfach Füße still halten, ist schließlich Ihr Geld. Und wer viel fragt, kriegt viele Antworten und nicht immer die richtigen. Da kann man\'s gleich lassen.
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