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Autor Thema: Wieder ein Fall von verzögerter Kundenübergabe durch den örtlichen Netzbetreiber  (Gelesen 13209 mal)

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Offline Cremer

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Ein Kollege hat beim örtlichen Netzbetreiber EWR fristgerecht den Sondervertrag 3 Monate vor Jahresende 31.12.2009 gekündigt und auch eine Bestätigung vom EWR erhalten.

Er hat sich leider erst recht spät für einen neuen Anbieter, E wie einfach, entschieden. Der Vertragsbeginn mit E wie einfach sollte zum 1.2.2010 beginnen.

E wie einfach war die Kündigungssituation bei EWR bekannt. E wie einfach hat allerdings erneut den Altvertrag beim EWR gekündigt.

EWR entläßt laut Mitteilung von E wie einfach den Kunden aus dem Altvertrag erst zum  31.3.2010.

Frage:
Kann dies rechtens sein?
oder
Spielt der örtliche Netzbetreiber (EWR) hier wieder auf Kosten und Zeit den Verbraucher gegen den neuen Anbieter aus?

siehe hier:

ich komme nicht umhin, dass dies System hat und ein Spiel der Versorger ist:
\"Ich lasse den Kunden erst los wenn es mir passt\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Black

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Netzbetreiber beliefern keine Kunden. Üblicherweise gibt es auch keinen alternativen Anbieter zu dem der Kunde wechseln könnte, es sei denn er zieht in ein anderes Netzgebiet.

Ich vermute Sie verwechseln den Netzbetreiber mit dem Lieferanten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Cremer

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@black,

der Lieferant EWR für Endunden ist geichzeitig auch der örtliche Netzbetreiber.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Black

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Zitat
Original von Cremer
@black,

der Lieferant EWR für Endunden ist geichzeitig auch der örtliche Netzbetreiber.

Lieferant dürfte die EWE AG sein.

Netzbetreiber ist die EWR Netz GmbH  http://ewr-netz.de/
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Cremer

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@black,

nein,
EWR ist Lieferant für Endkunden und ist auch örtlicher Netzbetreiber, wie schon gesagt.

Neuer Lieferant soll jetzt E wie einfach werden.

Nach erneutem Telefonat des Kunden mit EWR und Hinweis auf Bundeskartelamt macht EWR einen Rückzieher, entschuldigt sich, \"es wäre ein Versehen gewesen\"

Kunde kann rückwirkend zum 1.2.10 zu E wie einfach wechseln.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Black

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Zitat
Original von Cremer
@black,

nein,
EWR ist Lieferant für Endkunden und ist auch örtlicher Netzbetreiber, wie schon gesagt.

Wie schon gesagt ist dies aufgrund der Vorschriften zum Unbundling gem. § 7 EnWG nicht möglich. Da nachweislich eine \"EWR Netz GmbH\" existiert und sich auf der bezeichneten Website als örtlicher Netzbetreiber bezeichnet ist auch nicht davon auszugehen, dass die EWR AG die Unbundling Vorschriften missachtet.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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