Ich war ein Preisrebell gegen die Stadtwerke München (SWM), meine Frage ist aber denke ich nicht versorgerabhängig.
Im November 2010 hatten mich die SWM verklagt und im Januar 2011 \'Recht\' bekommen. Die Forderung aus der Klage habe ich beglichen.
Bereits zum 01.09.2010 hatte ich den Versorger gewechselt. Anfang Dezember 2010 bekam ich die Schlussrechnung der SWM. Da das negative Urteil nach der Verhandlung schon abzusehen war, habe ich die Schlussrechnung voll bezahlt. Anschließend habe ich von den SWM nie wieder was gehört.
Jetzt bekomme ich Post von Creditreform, dass da noch eine Rechnung vom April 2010 offen sei. Ist das überhaupt rechtens? Hätte diese Forderung nicht in der Schlussrechnung enthalten sein müssen?
Ich unterstelle mal, die haben die Forderung in der Schlussrechnung vergessen, aber dann gleich ein Jahr später ohne Vorwarnung die Inkasso auf einen hetzen ...?