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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe

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RR-E-ft:
Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgaben

Black:
Daran sieht man, dass die Höhe der gezahlten Konzessionsabgabe keinen Rückschluss darüber zulässt, ob es sich um einen Tarifkunden- oder einen Sondervertrag handelt.

Trotz gezahlter Sonderkunden-KA kann nämlich ein Tarifkundenvertrag vorliegen, was zu Nachforderungsansprüchen des Konzessionsgebers führt.

RR-E-ft:
Und wonach richtet sich nun die Höhe der zu zahlenden KA?
Wohl danach, ob die Kunden Tarifkunden sind.
Wenn die Kunden Tarifkunden sind, hätte der Versorger- ohne die Gemeinden zu betrügen - wohl die höhere KA gezahlt.
Schließlich verlassen sich die Gemeinden regelmäßig darauf, was der Versorger zum Kundenstatus mitteilt. Oft bleibt ihnen nicht viel mehr übrig.

nomos:
... spricht man von einem «ungeklärten Rechtsraum». So so!

Schöne Formulierung für eine schlechte Sache.

Welches besondere Edelgas bekommt denn der Tarifkunde oder wo ist die neunmal größere \"Wege-Nutzung\" der Tarifkundengaslieferung? Bitte aufzeigen.

Aber besser das Gericht klärt gleich die Rechtfertigung der sogenannten \"Konzessionsabgabe\" an sich.

PS: .. und wenn der Jahresverbrauch bei über 5 Mio. kWh liegt, liegt überhaupt keine \"Wege-Nutzung\" mehr vor. Zumindestens ist dann eine \"Abgabe\" ausgeschlossen.

Wie wäre das jetzt an der Schweizer Grenze? Kontrolle findet grundsätzlich nicht statt. Vertrauen ist alles und ab 5 Mio. bleibt alles  wieder steuerfrei  ;).

Pedro:
Der \'\'Sonderkunden-Status\'\' ist nicht selten der einzige Preisvorteil, den auswärtige Anbieter (immer mit Sonderverträgen!) gegenüber dem örtlichen Versorger haben. Die örtlichen Versorger berechnen bekanntlich stattdessen  die hohe KA und führen diese an die Kommune ab, welche dankend annimmt.
Das ist doch auch die Sorge der Kommunen, dass die Einnahmen aus dieser Quelle versiegen. Nicht ohne Grund gibt es starke  politische (und klammheimliche) Bestrebungen bis in den Bundestag, diese \'\'Quellen\'\' ggf. durch eine Änderung der KA-Verordnung zu sichern.
Dazu ist aber hier schon viel geschrieben worden.

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