Original von nomos
Die Verrechnung ist laut AG nicht zulässig.
Klar muss man schon prüfen, ob man \"verrechnen\" darf oder nicht. In der gesetzlichen Grundversorgung ist die Aufrechnung nur in wenigen Fällen gem. § 17 Abs. 3 zulässig (unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche). In einigen Sonderverträgen, vor allem eueren Datums, ist die Aufrechnung ebenfalls per AGB ausgeschlossen.
In diesen Fällen kann man es höchstens versuchen, sollte aber einlenken, wenn der Versorger sich dagegen stellt. Dann muss man halt in den \"sauren Apfel beißen\" und sein Geld einklagen. Auch dafür sind die Chancen aber mittlerweile nicht schlecht, vor allem wenn man Sondervertragskunde ist. :]