Energiepreis-Protest > LEW Lechwerke AG Augsburg

Neue AGB - Zustimmung erforderlich?

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Nein-Sagerin:
Habt ihr auch neue AGB bekommen, denen ihr unbedingt zustimmen sollt? Habe schon eine Erinnerung erhalten. Muss man da tatsächlich zustimmen oder was steckt tatsächlich dahinter? Ich bin inzwischen total skeptisch geworden.   :evil: Bei anderen Anbietern/Lieferanten jeglicher Art wurden Änderungen in den AGB bis jetzt lediglich zur Kenntnisnahme mitgeteilt.

Was meint ihr?

RR-E-ft:
So direkt gefragt:

Meine Kollegen und ich  meinen, ohne dass der Kunde ausdrücklich zustimmt, werden geänderte AGB nicht wirksam vereinbart. Ein Anspruch des Versorgers auf Zustimmung besteht nicht.

Stromi:
@Nein-sagerin,

auch ich habe in der letzten Zeit wider vermehrt Post von der LEW bekommen. In den Schreiben wurde sich immer auf die beiden \"verbraucherfreundlichen Urteile\" bezogen, die neue AGB´s nötig gemacht haben.
Nachdem ich bei der LEW zwei Tarife habe/hatte (Avanza und Wärme) bekam ich auch zwei Schreiben.
Beim Tarif Avanza hat sich die LEW gleich mit den neuen AGB´s eine satte Preiserhöhung genehmigt. Zitat: \"Leider hat die Änderung der AGB´s auch zur Folge, dass wir Ihren Avanza-Tarif kündigen mussten.\" Diese Begründung für die nächste Preisanpassung halte ich schon für ziemlich dreist. Ich denke, dass die AGB-Änderungen nur als Begründung für eine Preiserhöhung herhalten mussten.
Beim Wärmetarif wurde (trotz der gleichen AGB-Änderung) keine Kündigung ausgesprochen! Da haben sie sich das wohl nicht getraut.

Allein das war mir eigentlich Widerspruch genug um a) den Versorger im Haushaltsstrom zu wechseln und b) die neuem AGB´s für den Tarif Wärme nicht zu unterschreiben.
Nach der Durchsicht der neuen AGB´s denke ich allerdings nicht, dass diese den gesetzlichen Anforderungen, insbeonders bei den Preisanpassungen entsprechen werden.

Ich sehe also überhaupt keinen Grund mein Einverständniss zu erklären, mit dem ich nicht Einverstanden bin. Das würde nur meine Position bei der anstehenden Auseinandersetzung wegen meines Wiederspruches / meiner Preiskürzung schwächen.

Grüße
Stromi

Petzina:
Hallo ich bin neu im Forum und habe folgendes mitzuteilen:
Nach dem ich von LEW ultimativ aufgefordert wurde mich für die AGB zu entscheiden oder diese wie abzulehnen, habe ich meine Zustimmung verweigert. Daraufhin erhielt ich am 23.11.2010 folgende Mitteilung:

\"Zuletzt mit E-Mail vom 24.10.2010 haben Sie erneut und ausdrücklich unseren AGBs widersprochen.

Mit den neuen AGB werden die geforderten gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Da auch unsererseits durch die zwei BGH-Urteile ein begründetes Bedürfnis für die AGB-Anpassung besteht, ist uns ein Festhalten am Vertrag auf Basis der alten AGB nicht möglich.

Aus diesem Grund sehen wir keine andere Alternative, wie im Schreiben vom 27.10.2010 bereits angekündigt, den Stromlieferungsvertrag für das im Betreff genannte Vertragskonto zum 31.12.2010 zu kündigen. Diese ordentliche Kündigung ist laut den ABG, die für Ihren Stromliefervertrag gelten (aus dem Jahre 1998), zulässig und erfolgte fristgemäß.\"

Soweit die Ausführungen.

Man hat mir auch schon mit der Stromsperre gedroht und diese nach Einspruch als Versehen zurückgenommen.

Nun habe ich erfahren, daß andere Abnehmer mit Sonderverträgen (hier Wärmepumpenbetrieb) keine Kündigung erhalten haben, obwohl diese auch die AGB bisher nicht anerkannt haben.

Vielleich will man mich auch nur weiter einschüchtern?!? Kann mir wer hierzu etwas mitteilen?

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Petzina
\"Aus diesem Grund sehen wir keine andere Alternative, ..., den Stromlieferungsvertrag ... zum 31.12.2010 zu kündigen.\"
--- Ende Zitat ---
Diese Vorgehensweise ist meines Erachtens die einzig richtige. Wenn die LEW an ihren alten AGB nicht weiter gebunden sein möchten, dann müssen sie ordentlich kündigen. Diese Kündigung ist wirksam, sofern sie fristgerecht erfolgt und laut (alten) AGB tatsächlich möglich war.

Suchen Sie sich umgehend einen anderen Lieferanten!


--- Zitat ---Original von Petzina
Nun habe ich erfahren, daß andere Abnehmer mit Sonderverträgen keine Kündigung erhalten haben, obwohl diese auch die AGB bisher nicht anerkannt haben.
--- Ende Zitat ---
Dieses Verhalten ist inkonsequent, entspricht aber der überlieferten Einstellung der Versorger, sie hätten quasi ein \"natürliches\" Recht zur einseitigen Änderung ihrer AGB und könnten sich im Streitfall jedenfalls darauf berufen; egal ob der Kunde zugestimmt hat oder nicht. Für die betroffenen Kunden gelten jedoch die alten AGB weiter; erst Recht wenn sie im Streitfall den Zugang der besagten Änderungsmitteilung bestreiten.

Gruss,
ESG-Rebell.

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