Hallo,
die Erdgas-Südwest GmbH (Verbund EnBw) hat mir auf meinen Widerspruch 3-seitig mit freundlichem Blabla geantwortet, dem Widerspruch nicht zugestimmt, ihn aber als Grundlage für die Kündigung der Einzugsermächtigung betrachtet. Ist für mich nicht weiter tragisch, da ich ja auch anders zahlen kann. Leider steht in den Vertragsklauseln, dass bei abweichender Zahlungsart zur Einzugsermächtigung, das Unternehmen eine Bearbeitungsgebürh von 2,5 Euro/Monat verlangen KANN. Kann ich mich dagegen wehren, oder muss ich diesen unschönen Nebeneffekt meines Widerspruches akzeptieren?
Grüsse
x2-grubi