Energiepreis-Protest > EWE
Amtsgericht Königs Wusterhausen erklärt sich für unzuständig
RR-E-ft:
An der Sammelklage EWE nehmen grundversorgte Tarifkunden und Sondervertragskunden teil. An allen anderen von Verbraucherzentralen unterstützten Sammelklagen nehmen nach meiner Kenntnis nur Sondervertragskunden teil (vgl. BGH KZR 2/07, VIII ZR 320/07, VIII ZR 81/08; OLG Dresden 14 U 983/08]. Logischerweise gestaltet sich die gerichtliche Prüfung etwas anders, soweit - wie im Falle EWE - grundversorgte Tarifkunden mit von der Partie sind. Das hatte sich aber eigentlich auch schon bis Potsdam rumgesprochen. ;)
agilius:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können. ;)
--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis. Beschluss ist übermittelt.
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von agilius
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können. ;)
--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis. Beschluss ist übermittelt.
--- Ende Zitat ---
So, ist online: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2608/
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln