Energiepreis-Protest > EWE

Amtsgericht Königs Wusterhausen erklärt sich für unzuständig

<< < (2/2)

RR-E-ft:
An der Sammelklage EWE nehmen grundversorgte Tarifkunden und Sondervertragskunden teil. An allen anderen von Verbraucherzentralen unterstützten Sammelklagen nehmen nach meiner Kenntnis nur Sondervertragskunden teil (vgl. BGH KZR 2/07, VIII ZR 320/07, VIII ZR 81/08; OLG Dresden 14 U 983/08]. Logischerweise gestaltet sich die gerichtliche Prüfung etwas anders, soweit - wie im Falle  EWE - grundversorgte Tarifkunden mit von der Partie sind.  Das hatte sich aber eigentlich auch schon bis Potsdam rumgesprochen. ;)

agilius:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können.  ;)
--- Ende Zitat ---

Danke für den Hinweis. Beschluss ist übermittelt.

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von agilius

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können.  ;)
--- Ende Zitat ---

Danke für den Hinweis. Beschluss ist übermittelt.
--- Ende Zitat ---

So, ist online: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2608/

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln