Energiepreis-Protest > EWE

Amtsgericht Königs Wusterhausen erklärt sich für unzuständig

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agilius:
zur Information, da das Thema Zuständigkeit immer wieder bzw. immer noch aktuell ist:

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat sich in mehreren Verfahren, in denen ein großer Oldenburger Versorger angebliche Gaspreisrückstände gegenüber verschiedenen Kunden geltend macht, für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit jeweils an das Landgericht Potsdam, dort die Kammer für Handelssachen verwiesen.

Die entsprechenden Beschlüsse vom 22.01.2010 stelle ich bei Bedarf gerne für die Urteilsdatenbank zur Verfügung.

RR-E-ft:
Andere Amtsgerichts haben sich auch hundertfach für unzuständig erklärt, so wie sich wieder andere Amtsgerichte für zuständig erklärten.

Das gehört in den Bereich EWE. Die Beschlüsse können als pdf an info(at)energieverbraucher.de übersandt werden, damit sie anonymisiert veröffentlicht werden können. Betroffene EWE- Kunden aus Brandenburg dürfte es interessieren, Gaskunden in Rheinland-Pfalz eher weniger. ;)

Schützin:

--- Zitat ---Original von agilius
Die entsprechenden Beschlüsse vom 22.01.2010 stelle ich bei Bedarf gerne für die Urteilsdatenbank zur Verfügung.
--- Ende Zitat ---
Ja, bitte, ich habe Bedarf hieran! :)

(Allerdings wäre in meinem Fall bei einer Nichtzuständigkeitserklärung des AG dann das LG FF/O zuständig. Und von diesem LG lese ich, dass dort beim Thema Gaspreis-Streit bisher nicht gerade im Sinne der betroffenen Verbraucher vorgegangen wird.
Was mich nach wie vor schwanken lässt, ob es für mich sinnvoll sein mag, einen Verweisungsantrag zu stellen...)

RR-E-ft:
Ein Streit läuft an einer Zivilkammer des  Landgericht Frankfurt/ Oder [Sammelklage EWE].


Eine erfolgreiche Unzuständigkeitsrüge führt entweder gem. § 102 EnWG zur Kammer für Handelssachen beim LG Frankfurt/ Oder, soweit sich das betreffende Amtsgericht im Gerichtsbezirk dieses Landgerichts befindet, oder aber gem. § 87 GWB (wenn sich der beklagte Kunde auch auf Kartellrecht beruft) zur Kartellkammer des Landgerichts Potsdam, die landesweit für Kartellsachen zuständig ist.

Man landet folglich nicht bei jener Zivilkammer, die im Übrigen aus Verbrauchersicht bisher nicht bedenklich entschieden hat, sondern sehr sorgfältig vorgeht.

Schützin:
Aha, das ist interessant zu wissen.
Ich hatte es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg gelesen, dass man dort verwundert über die Vorgehensweise des Landgerichtes sei und nicht zufrieden erscheint, weil sie nicht dem Trend der Vorgehensweise anderer Gerichte (bundesweit) entspreche.

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