Original von Kettner
So oder so, bei positivem Ausgang für die Kunden bliebe immer noch die Frage nach der Gleichbehandlung aller betroffenen Kunden.
Sie, RR-E-ft, haben nachvollziehbar bereits erklärt, weshalb sich Gerichtsurteile nicht so einfach auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen lassen. Im Interesse des Verbraucherschutzes wäre jedoch ein gewisser Automatismus, der eben nicht bedingt, daß ein jeder Kunde noch einmal vor Gericht ziehen muß, wünschenswert. Ob dieser Automatismus aus formal-juristischer Sicht realistisch ist, sei dahin gestellt.
Nun, wie so oft im Leben hängt jeder an dem Geld, welches er schon mal in den Fingern oder auf dem Konto hatte.
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Die Versorger werden selbst bei formal unwirksamen Klauseln immer noch Gründe zu finden suchen, die Ihnen den Einbehalt des Geldes ermöglichen, zumal sie dieses möglicherweise schon gar nicht mehr haben.
Die Variation in den einzelnen Sachverhalten ist über einen generellen Automatismus der Rückzahlung kaum zu packen, es sei denn, das Unternehmen sagt FREIWILLIG, \"ich erkenne die falsche Klausel an und zahle alles an alle zurück\".
Nun muss man ja ehrlicherweise zugeben, dass ein solcher Fall auch nicht dazu führt, dass angemessene Preise gezahlt werden, denn schließlich dürfte der Vertragsanfangspreis von 1980 heute tatsächlich nicht mehr angemessen sein. Aber wir Verbraucher sagen natürlich mittlerweile, \"wenn wir schon was zurück kriegen, dann bitte soviel wie möglich, wer weiss wann wir das nächste mal was bekommen\" oder \"wir sind jahrelang über den Tisch gezogen worden, nun machen wir es umgekehrt\".
Insofern wird das EVU sich kaum freiwillig AUF SEINE KOSTEN von formaljuristisch zwar zuviel kassiertem Geld, welches aber nicht im Verhältnis zum Einkaufspreis seiner Ware steht, trennen.