Energiepreis-Protest > FairEnergie / SW Reutlingen

Güteverhandlung vor dem LG Tübingen

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Schöfthaler:
Am Freitag, 22.1.2010 fand vor dem Landgericht Tübingen eine Güteverhandlung zum ersten der vielen Klagefälle des Versorgers FairEnergie gegen Gasrechnungskürzer aus Reutlingen und Umgebung statt. Ein gutes Dutzend E.R.N.A.-Vertreter waren als Zuhörer anwesend.

Einige Äußerungen:
\"Das Deloitte-Wirtschaftsprüfergutachten ist ein Partei-Gutachten und kein Beweismittel\" (Richter am LG)

\"Gewinne der FairEnergie: Was ist denn schon dabei - das fließt in die Infrastruktur\" (Leiter des Handels der FairEnergie zur Quersubvention)

\"Machen Sie ein großes Fest und laden Sie die Gasrebellen ein\" (Richter zum FairEnergievertreter)

Die Verhandlung dauerte mehrere Stunden ohne Ergebnis. Es wird ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt.

Reutlinger GEA vom 23.1.2010

nomos:

--- Zitat ---»Wie Sie wegen drei- oder vierhundert Euro die Gerichte verstopfen ...Dabei gehe es »um nichts«

In Sachen Strom war der Richter schnell fertig: Zu jener Zeit gab es bereits die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Die Billigkeitskontrolle nach Paragraf 315 BGB komme daher nicht in Frage.

»Man ersäuft ja hier in Zahlen.« Je mehr es um Fragen des Kartellrechts gehe, müsse vorm darauf spezialisierten Landgericht Stuttgart verhandelt werden. Was er nicht wolle. »Wenn ich die Fälle loswerden wollte, hätte ich die schon vor zwei Jahren dorthin geschickt.«

»Sonst sehe ich keine Lumperei.« Er machte im Hinblick auf Gewinnerzielung auch einen Unterschied zwischen großen privaten Energiekonzernen (»Da hocken Krokodile«) und kommunalen Versorgern, die mit ihren Überschüssen städtische Einrichtungen quersubventionieren. »Was ist denn schon dabei. Das fließt in die Infrastruktur.«
--- Ende Zitat ---
Amtsrichter stellen die Mehrheit der Richter in der ordentlichen Justiz!

In Sachen Strom steht das so im Gesetz?!

Landgericht, was der Amtsrichter nicht will!

Einig war man sich im Gerichtssaal nur, dass die Materie komplex ist und dem normalen Kunden kaum zu vermitteln. Der müsse dem kommunalen Versorger halt »vertrauen«, so der Richter abschließend.

Sonst sieht er keine Lumperei.

Bei den Verbrauchern das Geld abkassieren und zweckfremd verwenden? Robin Hood hat es wenigstens den Armen gegeben. Das war aber trotzdem strafbar und rechtswidrig. Kommunale Unternehmen dürfen wieder Robin Hood spielen,....»Was ist denn schon dabei. Das fließt in die Infrastruktur.«  

\"Der König sagte zu Robin Hood: \"Nun, du wackerer Bursche, wenn ich Begnadigung für dich und deine Männer erwirken könnte, würdet ihr dann zu treuen Untertanen?\" Dies war Robins größter Herzenswunsch, und so antwortete er: \"Abt, ich bin dieser Art Leben müde, und der König würde in uns die treuesten und friedvollsten Untertanen finden.\"

Die \"Begnadigung\" war auch hier nicht bedingungslos.  ;)[/list]

tangocharly:
@ nomos

--- Zitat ---In Sachen Strom steht das so im Gesetz?!
--- Ende Zitat ---

Nein, natürlich nicht (siehste da).

Und der BGH hat dies auch am 28.03.2007 so nicht ausgedrückt. Wer die Billigkeitsprüfung negiert, verdient auch das Recht zur einseitigen Preisanpassung aus den gesetzlichen Versorgungsbedingungen (im Bereich der Daseinsvorsorge) nicht.

Auch wenn ein Richter \"nur mit Öl heizt\", dann verfügt dessen Lieferant über kein gesetzliches oder vertragliches einseitiges Preisanpassungsrecht, mangels Existenz eines Dauerschuldverhältnisses (mag dieser Abnehmer sich auch darüber ärgern, dass Ölpreise ständig steigen  -  Birnen und Äpfel).

nomos:

--- Zitat ---Original von tangocharly
@ nomos

--- Zitat ---In Sachen Strom steht das so im Gesetz?!
--- Ende Zitat ---
Nein, natürlich nicht (siehste da).
--- Ende Zitat ---
@tangocharly, das war mehr eine rhetorische Frage, aber danke,  gut beantwortet!

Jetzt müssten die Gaspreisstreiter vor Ort  dem mit Heizöl heizenden Amtsrichter nur noch vor dem nächsten Auftritt den obigen LINK vermitteln können, vielleicht hat er ja einen PC mit Internetanschluss.  :)

tangocharly:
Aber, aber. .....
Die Lektüre der Zeitungsberichterstattung zeigt doch, dass es sich um einen Richter einer Kammer für Handelssachen beim Landgericht handelt.
Kein Amtsrichter ....

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