»Wie Sie wegen drei- oder vierhundert Euro die Gerichte verstopfen ...Dabei gehe es »um nichts«
In Sachen Strom war der Richter schnell fertig: Zu jener Zeit gab es bereits die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Die Billigkeitskontrolle nach Paragraf 315 BGB komme daher nicht in Frage.
»Man ersäuft ja hier in Zahlen.« Je mehr es um Fragen des Kartellrechts gehe, müsse vorm darauf spezialisierten Landgericht Stuttgart verhandelt werden. Was er nicht wolle. »Wenn ich die Fälle loswerden wollte, hätte ich die schon vor zwei Jahren dorthin geschickt.«
»Sonst sehe ich keine Lumperei.« Er machte im Hinblick auf Gewinnerzielung auch einen Unterschied zwischen großen privaten Energiekonzernen (»Da hocken Krokodile«) und kommunalen Versorgern, die mit ihren Überschüssen städtische Einrichtungen quersubventionieren. »Was ist denn schon dabei. Das fließt in die Infrastruktur.«
Amtsrichter stellen die Mehrheit der Richter in der ordentlichen Justiz!In Sachen Strom steht das so im Gesetz?!
Landgericht, was der Amtsrichter nicht will!
Einig war man sich im Gerichtssaal nur, dass die Materie komplex ist und dem normalen Kunden kaum zu vermitteln. Der müsse dem kommunalen Versorger halt »vertrauen«, so der Richter abschließend.
Sonst sieht er keine Lumperei.
Bei den Verbrauchern das Geld abkassieren und zweckfremd verwenden? Robin Hood hat es wenigstens den Armen gegeben. Das war aber trotzdem strafbar und rechtswidrig. Kommunale Unternehmen dürfen wieder Robin Hood spielen,....»Was ist denn schon dabei. Das fließt in die Infrastruktur.«
\"Der König sagte zu Robin Hood: \"Nun, du wackerer Bursche, wenn ich Begnadigung für dich und deine Männer erwirken könnte, würdet ihr dann zu treuen Untertanen?\" Dies war Robins größter Herzenswunsch, und so antwortete er: \"Abt, ich bin dieser Art Leben müde, und der König würde in uns die treuesten und friedvollsten Untertanen finden.\"
Die \"Begnadigung\" war auch hier nicht bedingungslos.
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