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Autor Thema: Güteverhandlung vor dem LG Tübingen  (Gelesen 12182 mal)

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Offline Schöfthaler

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Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
« am: 24. Januar 2010, 01:30:16 »
Am Freitag, 22.1.2010 fand vor dem Landgericht Tübingen eine Güteverhandlung zum ersten der vielen Klagefälle des Versorgers FairEnergie gegen Gasrechnungskürzer aus Reutlingen und Umgebung statt. Ein gutes Dutzend E.R.N.A.-Vertreter waren als Zuhörer anwesend.

Einige Äußerungen:
\"Das Deloitte-Wirtschaftsprüfergutachten ist ein Partei-Gutachten und kein Beweismittel\" (Richter am LG)

\"Gewinne der FairEnergie: Was ist denn schon dabei - das fließt in die Infrastruktur\" (Leiter des Handels der FairEnergie zur Quersubvention)

\"Machen Sie ein großes Fest und laden Sie die Gasrebellen ein\" (Richter zum FairEnergievertreter)

Die Verhandlung dauerte mehrere Stunden ohne Ergebnis. Es wird ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt.

Reutlinger GEA vom 23.1.2010
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
http://www.E-R-N-A.de

Offline nomos

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Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
« Antwort #1 am: 24. Januar 2010, 11:25:15 »
Zitat
»Wie Sie wegen drei- oder vierhundert Euro die Gerichte verstopfen ...Dabei gehe es »um nichts«

In Sachen Strom war der Richter schnell fertig: Zu jener Zeit gab es bereits die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Die Billigkeitskontrolle nach Paragraf 315 BGB komme daher nicht in Frage.

»Man ersäuft ja hier in Zahlen.« Je mehr es um Fragen des Kartellrechts gehe, müsse vorm darauf spezialisierten Landgericht Stuttgart verhandelt werden. Was er nicht wolle. »Wenn ich die Fälle loswerden wollte, hätte ich die schon vor zwei Jahren dorthin geschickt.«

»Sonst sehe ich keine Lumperei.« Er machte im Hinblick auf Gewinnerzielung auch einen Unterschied zwischen großen privaten Energiekonzernen (»Da hocken Krokodile«) und kommunalen Versorgern, die mit ihren Überschüssen städtische Einrichtungen quersubventionieren. »Was ist denn schon dabei. Das fließt in die Infrastruktur.«
    Amtsrichter stellen die Mehrheit der Richter in der ordentlichen Justiz!

    In Sachen Strom steht das so im Gesetz?!

    Landgericht, was der Amtsrichter nicht will!

    Einig war man sich im Gerichtssaal nur, dass die Materie komplex ist und dem normalen Kunden kaum zu vermitteln. Der müsse dem kommunalen Versorger halt »vertrauen«, so der Richter abschließend.

    Sonst sieht er keine Lumperei.

    Bei den Verbrauchern das Geld abkassieren und zweckfremd verwenden? Robin Hood hat es wenigstens den Armen gegeben. Das war aber trotzdem strafbar und rechtswidrig. Kommunale Unternehmen dürfen wieder Robin Hood spielen,....»Was ist denn schon dabei. Das fließt in die Infrastruktur.«  

    \"Der König sagte zu Robin Hood: \"Nun, du wackerer Bursche, wenn ich Begnadigung für dich und deine Männer erwirken könnte, würdet ihr dann zu treuen Untertanen?\" Dies war Robins größter Herzenswunsch, und so antwortete er: \"Abt, ich bin dieser Art Leben müde, und der König würde in uns die treuesten und friedvollsten Untertanen finden.\"

    Die \"Begnadigung\" war auch hier nicht bedingungslos.  ;)[/list]

    Offline tangocharly

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #2 am: 24. Januar 2010, 17:54:40 »
    @ nomos
    Zitat
    In Sachen Strom steht das so im Gesetz?!

    Nein, natürlich nicht (siehste da).

    Und der BGH hat dies auch am 28.03.2007 so nicht ausgedrückt. Wer die Billigkeitsprüfung negiert, verdient auch das Recht zur einseitigen Preisanpassung aus den gesetzlichen Versorgungsbedingungen (im Bereich der Daseinsvorsorge) nicht.

    Auch wenn ein Richter \"nur mit Öl heizt\", dann verfügt dessen Lieferant über kein gesetzliches oder vertragliches einseitiges Preisanpassungsrecht, mangels Existenz eines Dauerschuldverhältnisses (mag dieser Abnehmer sich auch darüber ärgern, dass Ölpreise ständig steigen  -  Birnen und Äpfel).
    <<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

    Offline nomos

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #3 am: 24. Januar 2010, 18:30:50 »
    Zitat
    Original von tangocharly
    @ nomos
    Zitat
    In Sachen Strom steht das so im Gesetz?!
    Nein, natürlich nicht (siehste da).
      @tangocharly, das war mehr eine rhetorische Frage, aber danke,  gut beantwortet!

      Jetzt müssten die Gaspreisstreiter vor Ort  dem mit Heizöl heizenden Amtsrichter nur noch vor dem nächsten Auftritt den obigen LINK vermitteln können, vielleicht hat er ja einen PC mit Internetanschluss.  :)

    Offline tangocharly

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #4 am: 24. Januar 2010, 20:31:15 »
    Aber, aber. .....
    Die Lektüre der Zeitungsberichterstattung zeigt doch, dass es sich um einen Richter einer Kammer für Handelssachen beim Landgericht handelt.
    Kein Amtsrichter ....
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    Offline nomos

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #5 am: 25. Januar 2010, 08:58:37 »
    Zitat
    Original von tangocharly
    Aber, aber. .....
    Die Lektüre der Zeitungsberichterstattung zeigt doch, dass es sich um einen Richter einer Kammer für Handelssachen beim Landgericht handelt.
    Kein Amtsrichter ....
      Ja Sorry, da habe ich mich aufgrund der Berichterstattung auf diese \"Niveaustufe\" herabbegeben. ;)

      Man ersetze Amtsrichter durch Richter beim Landgericht. Ich lerne u.a. daraus, auch Richter beim Landgericht heizen zum Teil mit Heizöl und es gibt unterschiedliche Landgerichte. ;)

      Offensichtlich war diese Kammer für Handelssachen nicht für alle Fragen dieses Falles ausreichend sach- und fachkundig. Wie soll man sonst diese Verfahrens-\"Beschränkung\" verstehen:

    Zitat
    Je mehr es um Fragen des Kartellrechts gehe, müsse vorm darauf spezialisierten Landgericht Stuttgart verhandelt werden. Was er nicht wolle. »Wenn ich die Fälle loswerden wollte, hätte ich die schon vor zwei Jahren dorthin geschickt.«
    [/list]

    Offline taxman

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #6 am: 25. Januar 2010, 11:58:24 »
    Ist solch eine Wortwahl und (im Endeffekt) Voreingenommenheit hinnehmbar ???
    pin.energiepreise@yahoo.de

    Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

    Offline RR-E-ft

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #7 am: 26. Januar 2010, 18:29:25 »

    Offline Schöfthaler

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #8 am: 26. Januar 2010, 23:44:19 »
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    Offline Schöfthaler

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    Güteverhandlung vor dem LG Tübingen
    « Antwort #9 am: 22. Februar 2010, 23:56:16 »
    Der am 20.2.10 im GEA (Reutlinger Generalanzeiger) abgedruckte Leserbrief zur konkreten Berichterstattung über die \"Güteverhandlung\" am LG Tübingen (siehe oben) findet viel Zuspruch bei den Reutlinger Gaskunden. Was sagte nochmal der Anwalt der FairEnergie zu den anwesenden Preisprotestlern:

    Zitat
    \"Gehen Sie doch zu einem anderen Anbieter.\" Diesen Aufruf, gerichtet ans energierebellische Publikum im Gerichtssaal, aus dem Munde des eigenen Anwalts wird der Prokurist nicht gern gehört haben.

    Der Leserbrief daraufhin:

    Zitat
    \"Gehen Sie doch zu einem anderen Anbieter\", ruft uns der Prokurist zu. Nehmen wir ihn beim Wort - was in den zurückliegenden Jahren nicht möglich war, ist neuerdings kein Problem mehr und mit enormen Einsparpotenzialen für jeden Gasverbraucher verbunden.

    Nein, die Gaspreise der FairEnergie sind nicht überteuert, und die FairEnergie besorgt für uns das Gas zu bestmöglichen Bedingungen. So wurde es uns Kunden jahrelang vorgehalten. Wir (E.R.N.A., Energie-Rebellen Neckar-Alb) glaubten das nicht und kürzten unter Berufung auf §315 BGB unsere Gasrechnungen unter Vorbehalt auf das Niveau der Gaspreise von 2004 bzw.2005. Der sich langsam öffnende Wettbewerb auf dem Gasmarkt bringt es nun zu Tage: Es gibt jetzt Anbieter für uns Reutlinger, die sogar die auf das Preisniveau von 2004 gekürzten Rechnungen mit zweistelligen Prozentabschlägen unterschreiten! Soviel \"Luft im Gas\" hätten selbst wir gut informierten \"Rebellen\" nicht erwartet ...

    Ab dem 1.4.2010 spare ich erst einmal völlig ohne weitere Rechnungskürzungen in meiner Gas-Turnusabrechnung - stolze 28% gegenüber dem Grundversorgungstarif der FairEnergie, mit Preisgarantie bis 31.3.11 und bei monatlichem Kündigungsrecht.

    Ich komme gerne wieder zurück zu unserer lokalen FairEnergie - sobald sie sich endlich von den bisherigen Fesseln der GVS, der EnBW sowie der privatrechtlich vereinbarten und für die \"Großen Vier\" äußerst gewinnträchtigen Ölpreisbindung löst. Werden Sie endlich unserem gesetzlichen Anspruch aus §2 EnWG gerecht, eine \"möglichst preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Gas\" zu gewährleisten, Herr Prokurist!
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