Habe heute (22.01.2010) per Eilzustellung vom AG Rudolstadt den Antrag der Gegenseite (vom 16.12.2009) erhalten. Gleichzeitig soll ich binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Absicht der Verteidigung schriftlich anzeigen. In dem Schreiben der Klägerseite werden nur lapidar die jeweiligen Verbrauchsabrechnungen mit den geforderten Zahlungen, den von mir geleisteten Zahlungen und die daraus resultierenden \"Zahlungsrückstände\" nebst Mahngebühren aufgeführt. Davon, dass ich gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt habe und nur den alten Preis + 2 % mehr bezahlt habe steht weit und breit nichts.
Reicht hier formlos ein Schreiben an das AG, dass ich mich verteidigen will bzw. einen Rechstanwalt damit beauftrage?
Herr RR-E-ft, sind Sie der Anwalt aus Jena aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher und würden Sie mich verteidigen?