Der WIG-Sprecher weiter: Ein Widerspruch gegen die neuen Verträge lohnt sich nicht, weil die Preisanpassungsklausel gerichtsfest geändert worden sei. Just mahnte gleichzeitig: „Wenn alle Kunden der ‚swb‘ weglaufen, verlieren wir einen regionalen Anbieter. Andere Gaslieferanten verklagen ihre Kunden.“ Er geht davon aus, dass die Widersprüchler, die sich an die Empfehlungen der WIG gehalten und ihre Zahlungen maßvoll gekürzt hatten, keinen Prozess fürchten müssten.Irmgard Czarnecki, Leiterin der Verbraucherzentrale Bremen, sagt, dass sich die Kunden von Nachforderungen nicht beeindrucken lassen sollen: „Die Briefe sind ein massiver Versuch, die Widersprüchler einzuschüchtern. Zudem sollte man ernsthaft prüfen, ob man mit einem Versorger einen neuen Vertrag abschließen möchte, der so mit einem umgeht.“Die „swb“ sieht die Rechtslage völlig anders. Der Bundesgerichtshof habe in seinem jüngsten Urteil gegen die damalige „swb“-Tochter „kgu“ „lediglich die Preisanpassungsklausel beanstandet“ – „die Höhe und Angemessenheit der Preise“ habe er nicht behandelt.http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-diepholz/stuhr/vertraege-gekuendigt-600146.htmlTonfall und Aussage der \"WIG\" gefallen mir nicht!
Die o. g. Aussagen der \"Weyher Interessengemeinschaft Gaspreise\" gefallen mir unter dem Aspekt einer verbraucherfreundlichen Betrachtung und Beratung ganz und gar nicht.
Ohne Vorwissen und aus dem Bauchgefühl: Diese Aussagen hätte ich eher einem Versorger zugeordnet!
\"Lediglich\" ist gut

Nach diesem Argument \"der ersten Kategorie\" waren doch wohl alle weiteren
lediglich schmückendes Beiwerk, eine \"hilfsweise\" Anzweifelung einer Billigkeit gem. §315 stand somit nicht mehr zur Diskussion!
Alles in allem ein schlechter Einschüchterungsversuch, der Hilflosigkeit offenbart und wohl nur bei gänzlich schlecht informierten Verbrauchern verfangen sollte.
Richtig sollte es wohl besser heissen \"Andere Kunden verklagen ihre Gaslieferanten\".