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Neuer Trick der SWK?

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bolli:

--- Zitat ---Original von leo.p.ard
Sondervertrag oder grundversorgter Kunde?
Ich entnehme seit 2003 Gas aus dem Netz der SWK und habe lediglich ein \"Begrüßungsschreiben\" mit der Mitteilung des Preises auf der Grundlage des Tarifes HG83. Mein Verbrauch beträgt als Nutzer und Vermieter ca 120.000 kWh / Jahr. Einen speziellen Vertrag habe ich nicht.
Wie ist denn unter diesem Aspekt die Vertragsnachholung \"Grundversorgung\" zu sehen?
--- Ende Zitat ---
Also, sie haben in jedem Fall einen Vertrag, nach Ihren Aussagen, wird nach dem Tarif HG83 abgerechnet. Bei diesem Tarif handelt es sich ziemlich sicher um einen Sondervertrag, da die Erstvertragslaufzeit von 2 Jahren von der gesetzlichen Regelung der GasGVV abweicht.
Inwieweit die Preisänderungsklauseln, die in den dem Vertrag beiliegenden und mit vereinbarten \"Bedingungen des Gaslieferungsvertrages zum Tarif HG 83/92\" wirksam sind und vor allem, ob dieses auch für die Bedingungen zu Ihren Vertragsabschlusszeitpunkt gilt (die derzeit einsehbaren haben eine Stand vom 01.07.2007), bliebe zu überprüfen. Dieses müssten aber im Zweifel die SWK vortragen, wenn klar ist, das Sie SV-Kunde sind und die sich ggf. weigern, Ihnen die alten Bedingungen auszuhändigen. Spätestens wenn Sie die Preisänderungsberechtigung bestreiten müssen die \"Butter bei die Fische\" geben.

F.Schlork:
Auch ich habe als langjähriger \"Widerständler\" dieses SWK-Schreiben erhalten, dessen Wortlaut ich im Originalton mit Kommentaren in Klammern aufführen werde:

\"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) für unsere Sondervertragskunden einer Prüfung unterzogen und angepasst. Da Sie gemäß der \"Verordung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (GasGVV) vom 26.10.2006 versorgt werden, sind Sie von unserer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit nicht betroffen.

Wir können Ihnen hiermit bestätigen und versichern, dass Sie auch weiterhin zu den Ihnen bekannten Preisen ...(denen habe ich aber widersprochen!!)..und Bedingungen der GasGVV versorgt werden. An dem bislang bestehenden Preis für die Gasversorgung durch uns ändert sich daher nichts.

Um jedoch Vertragssicherheit zu schaffen, kündigen (hallo !!!!) wir hiermit ein eventuell aus früheren Zeiten noch bestehendes anderweitiges Vertragsverhältnis zum vertraglich vorgesehenen nächst möglichen Zeitpunkt... (das wäre zum Ende des 1. Quartals 2010). Damit ist sichergestellt, dass Sie auch zukünftig gemäß dem gesetzlichen Leitbild zu Preisen und Bedingungen der GasGVV von uns versorgt werden.

Nach der GasGVV soll der Grundversorgungsvertrag in Textform abgeschlossen werden. Ein Ausdruck dieser Verordung ist unserem Schreiben beigefügt. Wir bitten Sie daher, uns die beigefügte Bestätigung, dass Ihre Versorgung durch uns künftig gemäß vorgenannter Grundversorgungsverordung erfolgt, innerhalb der nächsten 6 Wochen zuzuleiten.

Sollten wir von Ihnen innerhalb dieser sechs Wochen keine Rückmeldung der benannten Bestätigung erhalten haben und Sie dennoch den Gasbezug durch uns fortsetzen, werden wir Ihnen den Vertagsabschluss unsererseits in Textform bestätigen. (meinerseits wird hier nichts bestätigt)

Haben Sie noch Fragen......  MfG....)

Wie ist das jetzt zu verstehen? Es werden vorsorglich Altverträge zu Gunsten des neuen \"Knebelvertrages\" gekündigt? Wie wirkt sich das jetzt -auch für die Widerständler- aus?

Ich muß allerdings sagen, dass dieses Schreiben offensichlich fast allen SWK-Kunden zugegangen ist und dass die SWK offensichtlich flächendeckend Ihre AGB ändert. Es ist also nicht so, dass nur die \"Widersprecher\" angeschrieben worden sind. Wie verfährt man jetzt? Ich werde das Schreiben zunächst erstmal ignorieren.

RR-E-ft:
Was sagen die Gerichte?

energie-fair:
Der zuständige Jurist der Verbraucherzentrale NRW hält das Schreiben der SWK an die Strom- und Heizgas-Sonderkunden wegen der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dilettantisch und verwirrend. Er hat dazu in einem Schreiben an die SWK von Dienstag Stellung bezogen und für die Antwort eine Frist bis heute gesetzt.

Das berichtet heute die Westdeutsche Zeitung: http://www.wz-newsline.de/?redid=767683

Nach Meinung der VZ ist es ein verwirrendes Schreiben, in dem es um eine Klausel zur Preisänderung gehen soll. Das werde aber für den Kunden nicht klar. Auch das ein Schweigen des Kunden eine Zustimmung sein soll, ist nicht haltbar, da ein Schweigen keine Willenserklärung bedeutet. Die VZ rät den Kunden, zunächst nichts zu tun und den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben. „Wenn man widerspricht, fällt man auch als Sondertarif-Kunde zurück in die Grundversorgung. Die SWK werden ihre Kunden ohnehin noch einmal informieren müssen, was sie nun eigentlich wollen.“

Die SWK wird auf das Schreiben der Verbraucherzentrale antworten. Die Absicht der SWK ist, die bestehenden Energielieferverträge wirksam zu kündigen und  Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich wirksam umzusetzen.

Ehändler:
Hallo,
ist dieses Schreiben per Einschreiben gekommen, oder auf dem normalen Postwege?

Das sollte wichtig sein für die weitere Vorgehensweise.

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