Energiepreis-Protest > SWK Energie
Neuer Trick der SWK?
leo.p.ard:
Hallo Widerständler der SWK,
ich bin seit 2005 Widerständler gegen die Gaspreise der SWK und habe bisher erfolgreich allen Drohungen und Mahnbescheiden etc. erfolgreich widerstanden. Die Forderungen von 2005 und 2006 wurden nicht eingeklagt und sind nunmehr verjährt.
Heute habe ich ein völlig undurchsichtiges und widersprüchliches Schreiben nebst Vertrag vom 26.10.2006 !!!! erhalten mit der Aufforderung der Annahme innerhalb von 6 Wochen, sonst wüde er seitens der SWK mir in Textform bestätigt, also einseitig geschlossen!!!
Wer hat noch so eine \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden ---\" erhalten und welche Konsequenzen hat es, wenn ich a) nicht antworte b) widerspreche c) annehme?
Alles kam nict nachweisbar zugestellt mit der normalen Post.
Mein Motto: Eisern bleiben!
Es grüßt Euch
leo.p.ard
RR-E-ft:
Entweder man hat einen Sondervertrag und dieser ist sowieso nicht einseitig abänderbar und ist bisher auch nicht gekündigt. Oder man ist längst grundversorgter Kunde und braucht als solcher auch keine Erklärungen zu einem Vertrag abgeben. Möglicherweise will der Versorger einem grundversorgten Kunden rückwirkend den Abschluss eines Sondervertrages antragen.
chilihead:
--- Zitat ---Original von leo.p.ard
Hallo Widerständler der SWK,
ich bin seit 2005 Widerständler gegen die Gaspreise der SWK und habe bisher erfolgreich allen Drohungen und Mahnbescheiden etc. erfolgreich widerstanden. Die Forderungen von 2005 und 2006 wurden nicht eingeklagt und sind nunmehr verjährt.
Heute habe ich ein völlig undurchsichtiges und widersprüchliches Schreiben nebst Vertrag vom 26.10.2006 !!!! erhalten mit der Aufforderung der Annahme innerhalb von 6 Wochen, sonst wüde er seitens der SWK mir in Textform bestätigt, also einseitig geschlossen!!!
Wer hat noch so eine \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden ---\" erhalten und welche Konsequenzen hat es, wenn ich a) nicht antworte b) widerspreche c) annehme?
Alles kam nict nachweisbar zugestellt mit der normalen Post.
Mein Motto: Eisern bleiben!
Es grüßt Euch
leo.p.ard
--- Ende Zitat ---
Ob die dir irgendetwas Bestätigen, in Textform oder sonstwie, ist eigentlich völlig egal. Ohne deine Einwilligung werden sie schwerlich was am Vertrag ändern können.
Bist du dir sicher das die Forderung des Versorgers aus dem Jahr 2006 auch verjährt ist?
Oft ist es so, dass die Abrechnung für ein Versorgungsjahr erst im darauffolgenden Jahr erfolgt.
Wenn du die Rechnung für 2006 erst in 2007 bekommen hast, musst du dich noch bis Jahresende gedulden...;)
leo.p.ard:
Hallo,
es handelt sich natürlich um die Rechnungen der Jahre 2005 und 2006, jeweils September und die Forderungen sind vom 9/2004 bis 9/2006.
Für 10-12/2006 muß ich mich noch gedulden.
Grüß von leo.p.ard
leo.p.ard:
Sondervertrag oder grundversorgter Kunde?
Ich entnehme seit 2003 Gas aus dem Netz der SWK und habe lediglich ein \"Begrüßungsschreiben\" mit der Mitteilung des Preises auf der Grundlage des Tarifes HG83. Mein Verbrauch beträgt als Nutzer und Vermieter ca 120.000 kWh / Jahr. Einen speziellen Vertrag habe ich nicht.
Wie ist denn unter diesem Aspekt die Vertragsnachholung \"Grundversorgung\" zu sehen?
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