@wolf134
Die AP- Preissenkung nehmen Sie mit, die GP- Erhöhung lehnen Sie ab.
Wenn der Ölpreis sinken sollte, sinkt der GP nicht. Zudem haben Sie auch keine Möglichkeit, eine solche Preiserhöhung durch einen geringeren Verbrauch zu kompensieren.
Gerade Kleinverbraucher werden hierdurch übermäßig belastet.
Das Hin- und Hergeschiebe von Preisbestandteilen aus dem AP in den GP ist darüber hinaus überhaupt nicht nachvollziehbar.
Mit dem GP werden regelmäßig die relativ fixen Kosten des Unternehmens abgedeckt: Personal, Netz, Allgemeine Sachkosten, die allesamt mit dem Gasbezug nichts zu tun haben, sondern immer zu decken sind.
Der AP deckt die relativ variablen Kosten ab:
Gasbezugskosten, aber auch auf den Energiebezug pro kWh entfallende Steuern und Abgaben wie Erdgassteuer, Konzessionsabgabe usw.
Demnach kann es einen willkürlichen \"Verschiebebahnhof\" zwischen diesen Preisbetandteilen nicht geben.
Deshalb sollten Sie sich wegen dieser Tarifänderung auch an die Landeskartellbehörde wenden, weil diese Tarifgestaltung eine Benachteiligung der Kleinabnehmerkundengruppe unter Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung besorgen lässt.
Setzen Sie sich auch mit der VZ BRB deshalb in Verbindung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt