Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
RR-E-ft:
Die Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen auf die nächste Jahresverbrauchsabrechnung, welche sich aus der grundsätzlichen Vorleistungspflicht des EVU rechtfertigen.
Es handelt sich also nicht um die Bezahlung des Verbrauchs in den letzten Monaten.
Der Verbrauch wird insgesamt erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung abgerechnet.
Geleistete Vorauszahlungen in Form von Abschlägen werden dabei abgezogen.
Wenn die Abschläge zu hoch bemessen werden, freut sich der Kunde zwar über eine Rückzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung, hat aber tatsächlich dem Versorger ein zinsloses Darlehen gewährt und somit eine günstige Außenfinanzierung verschafft.
Abschläge müssen angemessen sein. Sie bemessen sich regelmäßig am Verbrauch des Vorjahres und den geltenden Preisen und sollen zu einer ausgeglichenen Jahresrechnung führen, so dass weder das EVU noch der Kunde durch die Abschlagszahlungen einen Vorteil/ Nachteil hat.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer , sehr geehrter Herr Fricke ,
vielen Dank für die schnellen Antworten !
Ich verstehe das richtig , daß es nicht möglich wäre seine Jahresrechnung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung komplett ( und pünktlich ) zu überweisen ?
Die Abschlagszahlungen sind vorgeschrieben und zu bezahlen , weil das EVU zur Vorleistung von Energie verpflichtet ist und beide Parteien keine Nachteile aber auch keine Vorteile haben sollen ?
Liebe Grüße
Gasfix
Gasfix:
Hallo , Harry 01 und gerpie ,
vielen Dank für die Antworten !
Grüße
Gasfix
RR-E-ft:
@Gasfix
Sie haben es richtig verstanden.
Würden Sie erst die Jahresrechnung bezahlen, würde Ihnen ja das vorleistungspflichtige EVU einen Warenkredit gewähren.
Indes muss dieses auch laufend an die Vorlieferanten zahlen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Fricke ,
vielen Dank !
Freundliche Grüße
Gasfix
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