Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
Gasfix:
Hallo ,
wie verhält es sich eigentlich mit den Abschlagszahlungen ?
Ist der Energieversorger berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern oder könnte man als Kunde nicht auch einfach bezahlen , wenn die Jahresrechnung kommt ?
Sind Abschlagszahlungen Vorausleistungen oder Zahlungen , die für den Vormonat geleistet werden ?
Arbeitet der Energieversorger mit dem Geld ( Zinserträge ) auf Kosten der Kunden ?
Liebe Grüße
Gasfix
Harry01:
Hallo Gasfix!
--- Zitat ---Ist der Energieversorger berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern oder könnte man als Kunde nicht auch einfach bezahlen , wenn die Jahresrechnung kommt ?
--- Ende Zitat ---
Der Versorger darf nach §25 AVB Abschlagszahlungen für die nach der letzten Jahresabrechnung verbrauchte Energie verlangen.
--- Zitat ---Sind Abschlagszahlungen Vorausleistungen oder Zahlungen , die für den Vormonat geleistet werden ?
--- Ende Zitat ---
Es müßten Leistungen für die im Vormonat verbrauchte Energiemenge sein, denn von der Zustellung der Jahresrechnung bis zur Zahlung des ersten Abschlags im neuen Abrechnungszeitraum hat man ja schonwieder Energie verbraucht.
--- Zitat ---Arbeitet der Energieversorger mit dem Geld ( Zinserträge ) auf Kosten der Kunden ?
--- Ende Zitat ---
Davon würde ich grundsätzlich ausgehen. Es kommt natürlich darauf an, wie hoch die Überzahlung während und am Ende des Abrechnungszeitraums ist. Stellen Sie während des Abrechnungszeitraums einen erheblich geringeren Verbrauch fest, können Sie die Senkung der Abschläge verlangen.
gerpie:
Hallo Forum,
Arbeitet der Versorger mit meinen Abschlägen? Jein!
Werde ich im Herbst Neukunde des Gasversorgers, bezahle ich bis zum Frühjahr wesentlich weniger, als ich an Heizgas verbrauche. Werde ich im Frühjahr Neukunde ist das Gegenteil der Fall, denn der vom Gasversorger festgelegte Abschlag wird aus der Schätzung des zu erwartenden Gasverbrauchs ermittelt.
gerpie:
Sorry, soll im letzten Satz natürlich heißen \"dem zu erwartenden Jahresgesamtverbrauchs\"
Cremer:
@ Gasfix,
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) ist alles geregelt. Dieses Verordnung wurde vom Bundesminister für Wirtschaft, Lamsdorff, am 21.Juni 1979 in Kraft gesetzt.
Sie ist noch heute gültig
Mit gleichem Datum wurden seinerzeit auch die AVBeltV in Kraft gesetzt.
Beide Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt I auf Seite 676 bzw. 684 veröffentlicht.
Im § 25 AVBGasV ist geregelt, das die Abschläge sich immer auf den vergangenen Zeitraum (monat o.ä.) beziehen.
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