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Wie die Solarlobby bei Subventionen trickst

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Zeus:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,671540,00.html

Der Druck wächst. Gut so.  :)

nomos:
Ob der Spiegel-Artikel Druck genug macht? Wo bleiben die Verbraucher und Verbraucherschützer?

Solarstorm macht Verbraucher arm! Das ist schon lange bekannt ... und die Politik hat nicht reagiert. Lobbyeinfluss und Profitbeteiligung überall! Bestimmt die Politik oder die Solarlobby über die PV-Subvention? Verbraucher,  die diese Subvention bezahlen müssen, bzw. Vertreter, die deren Interessen wirklich vertreten werden kaum beteiligt.


--- Zitat ---Wichtigster Kostentreiber dürfte in den nächsten Jahren aber wohl die Photovoltaik sein. Seit 2004 erhielten private Betreiber von Solarmodulen eine garantierte Stromeinspeisungsvergütung von bis zu 57,4 ct/kWh mit einer jährlichen Degression von 5 Prozent. Seit Beginn dieses Jahres wurde der Garantiepreis nach zähen Verhandlungen mit der Solarlobby auf 43 ct/kWh gesenkt und die Degression auf 8 bzw. 9 Prozent erhöht.

Selbst nach der hinter dem EEG stehenden umstrittenen Begründung hätte der Garantiepreis nach einhelliger Einschätzung der Fachleute viel stärker, und zwar mindestens auf 21 ct/kWh gesenkt werden müssen, um Einsparungseffekten Rechnung zu tragen. Denn es gibt zurzeit weltweit eine enorme Überproduktion von Solarzellen, die zu einem Preiskrieg zwischen chinesischen, japanischen, amerikanischen und europäischen Herstellern geführt hat. Der Preis je Silizium-Modul ist seit dem letzten Herbst von € 3,50 je Watt Leistung auf € 2,30 je Watt gefallen. Der US-Marktführer First Solar bietet seine Dünnschicht-Module aus Cadmiumtellurid, die allerdings einen deutlich größeren Flächenbedarf haben, inzwischen schon für einen Dollar je Watt Leistung an.
--- Ende Zitat ---

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superhaase:
Im großen und ganzen ist der Artikel in SPIEGEL schon richtig.
Gut ist auch, wenn so Druck verstärkt wird.

Ärgerlich sind dann so Falsche Zahlen wie \"2009 sind 3 GW zugebaut worden und Kosten von 10 Mrd. € entstanden, trotzdem spielt Solarstrom bei der Stromversorgung keine Rolle, weil der Anteil unter 1% liegt\".
Das ist erstens grottenfalsch, weil schon 2008 der Anteil knapp über 1% lag, und 2009 wahrscheinlich schon bei rund 1,3-1,4% (meine persönliche Schätzung), und zweitens ärgerlich, weil ja im Artikel dem Solarverband vorgeworfen wird, mit falschen Zahlen zu arbeiten.

Es ist schon witzig, wie die Zahlen der konv. Stromwirtschaft von den PV-Kritikern gerne übernommen werden, wenn sie die PV klein machen (kaum Strom, auch für die Zukunft keineBedeutung, weil geringer Zubau hochgerechnet wird), aber andererseit geschimpft wird, wenn der Solarverband dieselben Zahlen (Zubau) nimmt, um die Kosten hochzurechnen.

Da tricksen schon beide Seiten ganz gerne, nicht nur der Solarverband (der nimmt die Steilvorlagen natürlich gerne an, was ich aber auch nicht gut finde).

Dass PV-Strom heute schon in Süddeutschland die Netzparität erreicht haben könnte, halte ich auch für etwas zu optimistisch.
Ich zahle rund 21 ct/kWh inkl. mon. Grundgebühr, also etwa 46% unter der aktuellen Vergütung.
Viele setzen die Modulpreissenkungen von z.B. 40% mit einer PV-Stromgestehungskostensenkung von 40% gleich. Die Modulkosten sind zwar der größte Posten bei einer PV-Anlage, aber nicht der einzige. Ein Teil der Kosten (z.B. Montage, Versicherung) ist nicht oder kaum gesunken.

Die Schätzung der LBBW, dass PV-Strom 2012 die Netzparität in Deutschland erreichen wird, wenn die Vergütung entsprechen gesenkt wird, ist wohl eher realistisch. Zumindest für Süddeutschland dürfte das zutreffen.

ciao,
sh

Sukram:
und was auf uns (Normalstrombezieher) zukommen könnte-

Photon: Der deutsche Solarmarkt könnte 2009
explodiert sein. Dafür sprechen einige Indizien....

nomos:

--- Zitat ---Die schärfste Rechtsfolge, nämlich der vollständige Verlust der Einspeisevergütung für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres, hätte einer viel eindeutigeren Formulierung im EEG bedurft. Diese Rechtsfolge wäre auch im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Regelung völlig unverhältnismäßig. Doch auch nur ein zeitweiliger Verlust der Vergütung ist unter dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht statthaft, wenn ........
--- Ende Zitat ---
Ja klar, der Verbraucher darf aber nach dem \"verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes\" immer zahlen.

Was für eine Verfassung, was für eine Verhältnismäßigkeit?  X(

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