Bonus Strom GmbH hat es verweigert, am Ende des ersten Vertragsjahr die 80-Euro-Bonus auszuzahlen. Als Begründung wurde auf den Paragraph 3.1.2 der AGB hingewiesen, worin steht \"Bei einem Minderverbrauch entfallen etwaige Guthaben\". Nach der Einmischung der Verbraucherzentrale, wurde der Bonus aus Kulanzgründen ausgezahlt.
Nach meiner Auffassung hat das Unternehmen:
(a) eigene AGB falsch interpretiert, da es unter dem Guthaben ums Stromguthaben bei den Paketpreisen und nicht ums Geldguthaben handelt;
(b) irreführende Werbung mit dem Bonus betrieben, selbst wenn die Interpretation der AGB korrekt ist.