@Cremer
Möglicherweise liegt ein Missverständnis eher bei Ihnen, was weniger eine Glaubensfrage sein dürfte..
Es ist nicht ersichtlich, warum die Widerspruchsfrist verlängert werden sollte/ müsste.
Hierfür würde es eines - im Mahnverfahren wohl gar nicht vorgesehenen - Fristverlängerungsantrages innerhalb der laufenden Frist bedürfen. Ein Fristverlängerungsantrag setzt voraus, dass man begründet, warum man eine gesetzte Frist nicht wahren kann. Wer aber schon einen begründeten Fristverlängerungsantrag noch innerhalb der laufenden Frist anbringen könnte, der kann erst recht seinen Widerspruch noch fristgerecht anbringen.
Mabcom war bei Übersendung per Telefax oder bei Erklärung zu Protokoll bei einem Amtsgericht in der Nähe gem. § 129a ZPO auch trotz seines Urlaubs in der Lage, den Widerspruch noch fristgerecht einzulegen. Mithin war er an der Fristwahrung überhaupt nicht gehindert!
Allein darauf kommt es an.
Da die Frist nicht automatisch zwei Wochen nach Zustellung endet, handelt es sich zudem auch um keine Notfrist, bei deren entschuldigter Versäumung man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 233 ZPO beantragen könnte.
Wer die Widerspruchsfrist versäumt, ist auf einen fristgerechten Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verwiesen, § 694 Abs. 2 ZPO. Die zweiwöchige Einspruchsfrist beginnt mit der förmlichen Zustellung des Vollstreckungsbescheides.
Vor der Zustellung eines Vollstreckungsbescheides kann man möglicherweise einen Prozessbevollmächtigtenfür das Verfahren bestellen, so dass die Zustellung des Vollstreckungsbeschiedes möglicherweise gem. § 172 ZPO für ihre Wirksamkeit an diesen erfolgen muss. Da bin ich mir jedoch nicht sicher.
@darkstar
Wer sich über nachteilige Folgen des Ausdrucks eines qualifizierten Sendeprotokolls (eine Seite) ausläst und dazu anmerkt, dass man sich mit einem solchen bis zum BGH streiten könne, hat womöglich nicht im Blick, was ein Prozess bis hin zum BGH für Schriftsätze, beglaubigte Abschriften nebst Anlagen und Abschriften, Gerichstprotokolle etc. weiter an Papier produziert. Man sollte diese Problematik deshalb hier nicht weiter vertiefen.