Amtsgericht Jever erklärt sich für unzuständigDie Energieversorgung Weser-Ems (EWE) ist mit ihrem Ansinnen gescheitert, das Mahnverfahren gegen fünf ihrer Gaspreis-kürzenden Kunden vor dem Amtsgericht Jever verhandeln zu lassen. Richter Hartwig Küsel erklärte gestern das Amtsgericht in solchen Verfahren für sachlich nicht zuständig und verwies die Fälle weiter an das Landgericht Oldenburg.
@bruchpilot50
Durch eine Zahlung wird die Klage nicht beseitigt. Eine zulässige Klage kann dadurch unbegründet werden. Dafür muss man dem Gericht mitteilen und nachweisen, dass man die streitige Forderung geleistet hat. Hat sich der Rechtsstreit dadurch erledigt, hat der Beklagte die entstandenen Kosten des Prozesses zu tragen.
Wenn das Amtsgericht eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 102, 108 EnWG erkennt und die klagende EWE auf einen entsprechenden Hinweis keine Verweisung dorthin beantragt, muss die Klage als unzulässig abgewiesen werden, im Falle eines Verweisungsantrages muss in einem solchen Fall durch das Amtsgericht an das Landgericht - Kammer für Handelssachen - verwiesen werden.
Anders kann es liegen, wenn der Beklagte vor dem Amtsgericht
rügelos verhandelt.
Prozesskosten erfährt man u.a. hier.1. Instanz, ein Anwalt, Urteil
Streitwert 250,00 €
Ergebnis 0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100% Bkl. 0%
Kosten Klg. 164,25 €
Kosten Bkl. 0,00 €
Ergebnis Klg. -164,25 €
Ergebnis Bkl. 0,00 €
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Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 62,50 €
Auslagenpauschale 12,50 €
MWSt 19% 14,25 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
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Gesamtkosten 164,25 €
1. Instanz, ein Anwalt, Einigung
Streitwert 250,00 €
Ergebnis 0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100% Bkl. 0%
Kosten Klg. 149,95 €
Kosten Bkl. 0,00 €
Ergebnis Klg. -149,95 €
Ergebnis Bkl. 0,00 €
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Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 87,50 €
Auslagenpauschale 17,50 €
MWSt 19% 19,95 €
Gerichtsgebühren 25,00 €
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Gesamtkosten 149,95 €
1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert 250,00 €
Ergebnis 250,00 €
Kostenquoten: Klg. 0% Bkl. 100%
Kosten Klg. 0,00 €
Kosten Bkl. 253,50 €
Ergebnis Klg. 250,00 €
Ergebnis Bkl. -503,50 €
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Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 125,00 €
Auslagenpauschalen 25,00 €
MWSt 19% 28,50 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
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Gesamtkosten 253,50 €
1. Instanz, zwei Anwälte, Einigung
Streitwert 250,00 €
Ergebnis 0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100% Bkl. 0%
Kosten Klg. 274,90 €
Kosten Bkl. 0,00 €
Ergebnis Klg. -274,90 €
Ergebnis Bkl. 0,00 €
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Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 175,00 €
Auslagenpauschalen 35,00 €
MWSt 19% 39,90 €
Gerichtsgebühren 25,00 €
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Gesamtkosten 274,90 €
Da EWE vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Mehrwertsteuer der Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sein.
Der Kostenerstattungsanspruch ist auf Antrag seit Antragstellung mit fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz zu verzinsen.