Energiepreis-Protest > BEW Bocholt
Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
dammeier:
Was würden Sie machen?
eon-rebell:
Sind Sie ein \"Spielertyp\"? Falls ja: Weiter pokern!!!
Aber: Vor Gericht und auf hoher See weiß man nie so genau, was rauskommt. Außerdem kostet ein Gerichtsverfahren - v.a. dann, wenn man keine bzw. nur wenige jur. Kenntnisse/Rechtsschutzvers. hat - ggfs. Geld und u.U. viele Nerven.
Ich würde über Verivox bzw. Toptarif im Internet einen Preisvergleich anstellen und anschl. das Ergebnis mit dem Angebot der BEW vergleichen (lohnt ein Wechsel?).
I.d.R. ist es auch so, dass der bisherige Versorger spätestens dann den Sondervertrag kündigen wird, wenn er feststellt, dass er vor Gericht verlieren wird - so jedenfalls meine Erfahrung mit E.ON Hanse, die während des laufenden Berufungsverfahren (Niederlage für E.ON Hanse i.d. I. Instanz vor dem AG) den Sondervertrag gekündigt haben.
dammeier:
Danke für die Hilfe! Die Preisvergleicher bringen einiges zum Vorschein!
kubipam:
Unser Rechtsstreit ist mittlerweile vom Amtsgericht Bocholt an das Landgericht Dortmund abgegeben worden.
Das Landgericht Dortmund hat eine \"Ladung\" zugeschickt. Der anberaumte Termin ist ein Gütetermin und Verhandlungstermin. Mal sehen, was passiert.
MfG
bolli:
--- Zitat ---Original von kubipam
Unser Rechtsstreit ist mittlerweile vom Amtsgericht Bocholt an das Landgericht Dortmund abgegeben worden.
Das Landgericht Dortmund hat eine \"Ladung\" zugeschickt. Der anberaumte Termin ist ein Gütetermin und Verhandlungstermin. Mal sehen, was passiert.
MfG
--- Ende Zitat ---
Hat das Amtsgericht von sich aus die Zuständigkeit des LG gesehen oder wurde diese von Ihnen oder dem Versorger beantragt ?
Geht es bei Ihnen um einen (mehrere) Sondervertrag oder um die Belieferung in der gesetzlichen Grundversorgung? Wenn letzteres der Fall ist, soll sich Ihr Anwalt gut auf die betrebswirtschaftlichen Aspekte vorbereiten, die im Rahmen der Billigkeitskontrolle wichtig sind. Das ist nicht mal eben so aus der Hand zu schütteln, wenn man auf diesem Gebiet noch keine Erfahrungen hat. Da gibt\'s hier im Forum auch schon gute Anhaltspunkte, die genannt wurden. Ich hoffe mal für Sie, dass Ihr Anwalt da fit ist.
Außerdem steht einem normalerweise der Weg zum Kartellsenat des BGH statt des versorgerfreundlichen VIII. Senats offen. ;)
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