Energiepreis-Protest > BEW Bocholt

Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?

<< < (3/3)

kubipam:
Unser Anwalt, der auch hier auf den Seiten des \"Bund der Energieverbraucher\" genannt wird, hat die Verlegung der Klage vom Amtsgericht Bocholt zum Landgericht Dortmund erwirkt.

Wir sind Sondervertragskunden und berufen uns auf den §315 BGB (Unbilligkeit der Gaspreiserhöhungen).

Ich vertraue ihm da schon sehr - er wird das machen...
Erfahrungen hat er bereits gesammelt.

bolli:

--- Zitat ---Original von kubipam
Wir sind Sondervertragskunden und berufen uns auf den §315 BGB (Unbilligkeit der Gaspreiserhöhungen).

Ich vertraue ihm da schon sehr - er wird das machen...
Erfahrungen hat er bereits gesammelt.
--- Ende Zitat ---
Haben Sie sich bisher auf § 315 BGB berufen oder ist auch Ihr Anwalt der Meinung, dass dieser § im vorliegenden Verfahren einschlägig ist?

Ich frage nur deshalb, weil die Anwendung des § 315 BGB in Sonderverträgen ne ganze Menge Voraussetzungen hat, die meist schon gar nicht erfüllt sind. Zu nennen wäre da die wirksame Einbeziehung von AGBs, in denen eine Preisanpassungsklausel enthalten ist, in einen Vertrag, dann des weiteren die Wirksamkeit dieser Preisanpassungsklausel (die dann wohl das einseitige Leistungsbestimmungsrecht aus der GasGVV als Inhalt hat) und, wenn mich nicht alles täuscht, im vorliegenden Fall auch noch die wirksame Einbeziehung der GasGVV in diesen Vertrag, da man nur dann zum Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB kommt.

In der Vergangenheit sind die Sonderverträge schon meist an der ersten oder ztweiten Hürde gescheitert, weshalb es mich wundrn würde, wenn es bei Ihnen bzw. Ihrem Versorger anders wäre.

Wenn es allerdings nur so ist, dass Sie sich bisher darauf berufen haben (haben ja die meisten, da es bis 2008/2009 auch so empfohlen wurde, da gab es das BGH-Urteil zur Unwirksamen Preisanpassungsklausel im Sondervertrag noch nicht  ;) ) und Ihr Anwalt jetzt einen anderen Weg geht (§ 307 BGB, Wirksamkeit von AGB) dann ist es o.k..

Einfach mal nachfragen. Vertrauen ist gut, Nachfragen besser.  ;)

kubipam:
Die BEW hat eine Woche vor dem angesetzten Gerichtstermin ihre Klage zurückgenommen. Somit hat sich meine Beharrlichkeit ausgezahlt.

Vorher wurde seitens des Versorgers ein persönlicher Kontakt zwischen mir und dem Geschäftsführer hergestellt. Meinen Protest habe ich aber auch nach dem Gespräch aufrecht erhalten.

Ich kann nur empfehlen durchzuhalten!

Gruß
Michael Kubik

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln