Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: enttäuscht!!  (Gelesen 14975 mal)

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Offline biene

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enttäuscht!!
« am: 05. Januar 2010, 09:34:01 »
Hallo zusammen,

nachdem ich mindestens 6 Jahre im BdE Mitglied bin, bin ich arg enttäuscht!.Nachdem ich nun wirklich Hilfe bräuchte - hab ich nach 2 Tagen noch keine Meldung bzw. Telefon oder Mail erhalten - gerade nun läuft die Zeit davon!
Auch wird mir plötzlich gesagt der Prozeßkostenfond deckt angeblich nicht - ich habe bis dato kein Erinnerungsschreiben etc hier vorliegen....
Auch Rückruf ist bis dato nicht geschehn...

Hab ich mich so getäuscht?

Biene

Offline energienetz

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enttäuscht!!
« Antwort #1 am: 05. Januar 2010, 10:07:59 »
Liebe Bine,

wenn Sie sich hier öffentlich beschweren, dann ist wohl auch eine öffentliche Antwort angebracht. Sie sind zwar Mitglied im Verein und haben in den Prozesskostenfonds einbezahlt, aber Ihre letzte Einzahlung in den Fonds liegt zwei Jahre zurück. Wie bekannt ist ein jährliche Einzahlung in den Fonds notwendig, um Schutz zu erhalten. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom November 2007 angeboten, Ihre Zahlung in den Fonds automatisch jährlich einzuziehen. Sie haben davon keinen Gebrauch gemacht und die regelmäßige Einzahlung in den Fonds zweimal versäumt. Das alles ist Ihnen gestern ausführlich telefonisch erläutert worden.
Ihre Beschwerde ist also sowohl von der Sache, als auch bezüglich der Reaktionszeit der Bundesgeschäftsstelle völlig unbegründet.

Es tut mir leid, dass wir Ihnen nicht helfen können. Aber es gibt Regeln für den Fonds, ohne deren Einhaltung es einfach nicht geht. Danke für Ihr Verständnis.

Gruss von Aribert Peters

Offline ThomasW69

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« Antwort #2 am: 28. Januar 2010, 07:51:12 »
Zitat
Wie bekannt ist ein jährliche Einzahlung in den Fonds notwendig

Wo genau steht das?!?

Auf dieser Seite findet sich das Wort \"jährlich\" nämlich nicht
 
Ich stehe nämlich auch vor dem Problem, daß ich gerade festgestellt habe, daß vor wenigen Tagen 30.- Euro von meinem Konto abgebucht wurden. Mir ist nicht bekannt, daß ich zu irgendeinem Zeitpunkt darüber informiert worden wäre, daß dieser Beitrag jährlich erhoben wird. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß es eine freiwillige einmalige Zahlung handele.
Sollte dem nicht so sein, dann möchte ich das Geld zurück haben weil eine Rechtschutzversicherung, die in jedem Falle die Kosten eines derartigen Rechtsstreites übernimmt bekomme ich für 54.-Euro/Jahr incl. kostenloser Anwaltshotline. Beim Prozesskostenfond entscheidet ja ein Gremium erst, ob ich überhaupt was bekomme. Es ist also gar nicht sicher, ob mir da überhaupt geholfen wird und für diese Unsicherheit 30.-Euro im jahr finde ich anders besser angelegt.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #3 am: 28. Januar 2010, 08:54:00 »
Der Ehrlichkeit halber muss man sagen, dass es Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherungen auch nicht bedingungslos gibt und zudem oft eine Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers vereinbart ist.

Offline energienetz

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enttäuscht!!
« Antwort #4 am: 28. Januar 2010, 09:00:27 »
Es wird nur dann abgebucht, wenn die schriftliche Genehmigung dazu vorliegt. Genau wie der Mitgliedsbeitrag ist der Fondsbeitrag jährlich zu entrichten. Ansonsten wäre er schon lange platt.
In den Fondsbedingungen steht es sehr klar:
\"und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt\"
nachzulesen hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/
Anders als bei einer Rechtsschutzversicherung kann der Fonds bei geringen Streitwerten mit Anwälten auch Honorarvereinbarungen treffen, die in vielen Fällen überhaupt erst eine anwaltliche Verteidigung ermöglichen. Davon wird auch gebrauch gemacht. Das setzt allerdings voraus, dass der Fonds nach dem Solidarprinzip über die entsprechenden Mittel verfügt.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #5 am: 28. Januar 2010, 10:44:33 »
So ist es. Bei geringen Streitwerten findet sich oft schwer ein Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung trägt nur die gesetzlichen Gebühren nach RVG, von denen der Anwalt in einer solchen Angelegenheit oft nicht leben kann.

Offline bolli

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enttäuscht!!
« Antwort #6 am: 28. Januar 2010, 12:46:56 »
Zitat
Original von ThomasW69
Zitat
Wie bekannt ist ein jährliche Einzahlung in den Fonds notwendig

Wo genau steht das?!?

Auf dieser Seite findet sich das Wort \"jährlich\" nämlich nicht

Tja, da kann man mal sehen, wie vielfältig doch unsere deutsche Sprache ist, man muss sie nur anwenden können.
 
Zitat
Original von ThomasW69
Sollte dem nicht so sein, dann möchte ich das Geld zurück haben weil eine Rechtschutzversicherung, die in jedem Falle die Kosten eines derartigen Rechtsstreites übernimmt bekomme ich für 54.-Euro/Jahr incl. kostenloser Anwaltshotline. Beim Prozesskostenfond entscheidet ja ein Gremium erst, ob ich überhaupt was bekomme. Es ist also gar nicht sicher, ob mir da überhaupt geholfen wird und für diese Unsicherheit 30.-Euro im jahr finde ich anders besser angelegt.

Auch da kann ich nur sagen: \"Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. \" Manchmal ist Geiz geil, manchmal nicht. Oftmals wird eine Rechnung aber erst am Ende präsentiert, nur dann ist es zu spät, das Essen zurück gehen zu lassen.  ;)

Offline marten

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enttäuscht!!
« Antwort #7 am: 28. Januar 2010, 22:21:45 »
Ich zahle seit einigen Jahren jedes Jahr in den Prozesskostenfonds.
Da ich regelmäßiger Zahler in den Prozesskostenfonds bin, und ich dieses Jahr anscheinend den Stichtag der letzten Zahlung überschritten haben , wurde ich sogar schriftlich daran erinnert ob ich weiter einzahlen möchte.

Deshalb kann ich die Enttäuschung von Biene auch nicht nachvollziehen.
Die Regeln sind bekannt.

gruss

marten

Offline VanZandt

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enttäuscht!!
« Antwort #8 am: 30. Januar 2010, 20:46:24 »
@ ThomasW69

Im Text, zu dem Sie verlinken, ist\'s doch deutlich zu lesen, dass jährliche Zahlungen notwendig sind, oder nicht?

Zitat
....wenn Sie acht Wochen bevor Sie einen Mahnbescheid erhalten, auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden dreißig bzw. zwanzig Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag: Eingang auf dem Konto des Bund der Energieverbraucher e.V. ) und....

VanZandt

Offline bolli

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enttäuscht!!
« Antwort #9 am: 01. Februar 2010, 00:01:01 »
Zitat
Original von VanZandt
@ ThomasW69

Im Text, zu dem Sie verlinken, ist\'s doch deutlich zu lesen, dass jährliche Zahlungen notwendig sind, oder nicht?

Zitat
....wenn Sie acht Wochen bevor Sie einen Mahnbescheid erhalten, auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden dreißig bzw. zwanzig Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag: Eingang auf dem Konto des Bund der Energieverbraucher e.V. ) und....

VanZandt

Deshalb schrieb ich
Zitat
Tja, da kann man mal sehen, wie vielfältig doch unsere deutsche Sprache ist, man muss sie nur anwenden können.
ThomasW69 konnte nämlich das Wort jährlich nicht finden, was wörtlich auch tatsächlich nicht auftaucht.  :D :D :D

Offline gastrom

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enttäuscht!!
« Antwort #10 am: 01. Februar 2010, 14:13:34 »
Zitat
....wenn Sie acht Wochen bevor Sie einen Mahnbescheid erhalten, auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden dreißig bzw. zwanzig Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag: Eingang auf dem Konto des Bund der Energieverbraucher e.V. ) und....

Also, ich verstehe das Ganze so:

Wenn man genau weiß, wann die 8-Wochenfrist vor dem Mahnbescheid beginnt, dann schnell zahlen (Banklaufzeit beachten!). Ansonsten pokern, für den Fall, dass im nächsten Jahr kein Mahnbescheid kommt.

Und weil mir das zu unsicher erscheint, zahle ich regelmäßig jährlich, in der Hoffnung, nicht enttäuscht zu werden.

gastrom

 

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