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Vertragslaufzeit

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Clubauto:
hallo, habe folgende frage?

habe einen Vertrag bei entega mit 24 monatiger laufzeit abgeschlossen. Lieferbeginn war de 01.04.2008 mit preisgarantie bis 31.12.2009
Im November wurde mir eine erhöhung zum Jahresanfang mitgeteilt, worauf ich einen neuen anbieter mir suchte um einen Wechsel  zu vollziehen. Vertrag wurde online ausgefüllt und abgeschickt. Eingang wurde bestätigt.
Nun rief ich bei entega an um mal nach zu fragen was mit meiner kündigung vom neuen Anbieter wäre. Die sageten ihnen würde keine Vorliegen und mein Vertrag hat sich somit automatisch um 12 Monate bis zum 31.12.10 verlängert.
Gibts denn das, wenn mein Vertragsabschluss bzw. Lieferbeginn zum 01.04.2008 begann so enden doch 24 monate zum 01.04.2010 oder.

Das zweite wenn mein neuer anbieter doch die kündigung vermasselt hat wie soll ich mich da jetzt verhalten? Was kann man tun?

bolli:
Das erste ist, dass Sie in Ihrem individuellen vertrag nachschauen müssen, was Sie für Ihren bisherigen Vertrag für Kündigungs- bzw. Vertragsverlängerungsmodalitäten drin haben. Kann durchaus sein, dass dort festgelegt ist, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn er nicht mindestens 3 Monate vorher gekündigt ist. Einfach nachlesen.

Zu dem vertragswechsel ist zu sagen, dass dieser Wechsel ja immer unter dem Vorbehalt steht, dass Sie Ihren alten Vertrag auch tatsächlich entsprechend kündigen können. In vielen Neuverträgen gibt es ein spezielles Datumsfeld, wo man ein Datum eintragen kann, wenn eine Frist zu beachten ist. Wenn da nichts steht, geht\'s beim neuen Versorger der Reihenfolge nach, dass kann, je nach Andrang, durchaus schon mal ein paar Wochen dauern. Sollte so ein Feld fehlen und Sie haben den Versorger auch nicht auf spezielle Kündigungsregelungen aufmerksam gemacht, so sie denn existieren, wird\'s wohl Ihr Problem bleiben.

Cremer:
@Clubauto,

24 Monate Laufzeit mit Preisgarantie bis 31.12.2009 kann auch bedeuten, dass Sie den Vertrag zum 31.12.2009 hätten kündigen können, weil Preissteigerung, nach den neuen AGB\'s, vorliegt.

Nachlesen, ob in 24 Monate Laufzeit seinerzeit eine Preisgarantie vereinbart war oder nicht.

Wenn ja, Preiserhöhung muss 6 Wochen (18.11.2009) vor dem 1.1.2010 mitgeteilt worden sein, anderenfalls ist die Preiserhöhung unwirksam.

Ready XL:

--- Zitat ---Original von Cremer
@Clubauto,

Wenn ja, Preiserhöhung muss 6 Wochen (18.11.2009) vor dem 1.1.2010 mitgeteilt worden sein, anderenfalls ist die Preiserhöhung unwirksam.
--- Ende Zitat ---


@Cremer,

... das mit den 6 Wochen stimmt ja. Ich habe auch dieses Erhöhungsschreiben erhalten, dieses ist datiert vom 17.11.2009, bei mir eingegangen am 21.11.2009. Welches Datum ist denn nun massgeblich?

Gruß
Ready XL

Cremer:
@Ready XL,

gute Frage ;)

Ich hätte seinerzeit gleich zurückgeschrieben, dass das Erhöhungsbegehren leider zu spät, eingang 21..11.09, eingegangen ist.

Von versorgerseite sieht man das Datum des Schreibens , vom kunden das datum des Eingangs als maßgeblich an.

Da steht bestimmt was in den AGB\'s drüber.

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