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Autor Thema: E.ON will neue AGBs und anderen Stromtarif durchdrücken  (Gelesen 13975 mal)

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Offline HelgeH

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E.ON will neue AGBs und anderen Stromtarif durchdrücken
« am: 31. Dezember 2009, 15:37:12 »
Hallo,
Mitte August bat mich E.ON Mitte um eine Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen. Anscheinend geschah dies als Reaktion auf das verlorene Urteil beim Vario-Tarif.
Ich habe das Schreiben daher ignoriert und erhielt nun Ende November ein weiteres Schreiben, mit dem folgenden Inhalt:

\"Neues Angebot E.ON StromOptimal mit Preisgarantie und Willkommensbonus
Beendigung Ihres Stromliefervertrags Vario

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit haben wir Sie darüber informiert, dass sich unsere Allgemeinen Stromlieferbedingungen (AGB) geändert haben. Leider haben Sie diesen neuen für Sie vorteilhaften AGB nicht zugestimmt. Deshalb entspricht ihr Vertrag nicht mehr dem aktuellen rechtlichen Stand. Aus diesem Grund beenden wir das bestehende Vertragsverhältnis Vario zum nächstmöglichen, vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt.

Da Sie uns als Kunde wichtig sind, empfehlen wir Ihnen heute unser neues attraktive Angebot E.ON StromOptimal mit Preisgarantie [...] Ab 1. September 2010 versorgen wir Sie dann automatisch zu den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung Strom [...]\"

Auf eine E-Mail Anfrage, mit dem Hinweis darauf, dass die bisherigen AGB keine Kündigung wegen ungültiger AGB vorsehen, erfolgte bisher keine Reaktion seitens E.ON.
Nach Lektüre der neuen AGB kamen mir diese zudem nicht besonders vorteilhaft vor.

Was würdet Ihr mir jetzt raten? Den Stomversorger wechseln, die Preiserhöhungen für die letzten Jahre zurückfordern?

Mit freudlichen Grüßen
HelgeH

Offline ESG-Rebell

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E.ON will neue AGBs und anderen Stromtarif durchdrücken
« Antwort #1 am: 31. Dezember 2009, 21:14:12 »
Zitat
Original von HelgeH
Aus diesem Grund beenden wir das bestehende Vertragsverhältnis Vario zum nächstmöglichen, vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt.
[...]
Auf eine E-Mail Anfrage, mit dem Hinweis darauf, dass die bisherigen AGB keine Kündigung wegen ungültiger AGB vorsehen,
Dies ist auch nicht notwendig. Es genügt ein ordentliches Kündigungsrecht zugunsten von E.ON in den alten AGB oder Vertragsbedingungen.

An verschiedenen Stellen (auch hier im Forum) wird die Auffassung geäußert, dass der Versorger Sonderverträge auch ohne ausdrückliches ordentliches Kündigungsrecht kündigen könne, wenn er bspw. den Tarif (hier wohl \"Vario\") insgesamt abschafft; also allen Kunden kündigt.

Zitat
Original von HelgeH
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Den Stomversorger wechseln
Ja. Nehmen Sie den für Sie günstigsten seriösen Versorger (also bspw. nicht FlexStrom oder TeldaFax).

Zitat
Original von HelgeH
... die Preiserhöhungen für die letzten Jahre zurückfordern?
Wenn Ihre Situation derjenigen der im Prozeß siegreichen Kunden entspricht, wäre dies zu überlegen. Rückforderungen für 2006 geleistete Zahlungen können aber bereits in 167 Minuten verjähren.

Gruss und Guten Rutsch ins nächste Konfliktjahr,
ESG-Rebell

 

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