Energiepreis-Protest > EWE
Klageschrift gleich doppelt?
biene:
Hallo zusammen,
na das war ja ein \"Weihnachtsgeschenk\":((
Weil wir beide namentlich auf der Rechnung stehen, haben wir dies Schreiben ( Klageschrift) vom Amtsgericht gleich doppelt! bekommen - jeder mit seinem Namen
Ist das normal??
Da wir ja auch Mitglied beim BdE sind - wie nun weiter reagieren? wir haben nur 14 Tage Zeit - zu reagieren!
Bitte um weitere Infos.
Danke im Voraus
Trotz allem - einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Biene
marten:
@biene
Mit der Klageschrift ist jetzt nicht der gerichtliche Mahnbescheid gemeint, oder?
gruss
marten
Cremer:
@biene,
lange nichts mehr von Dir gehört.
Wie gehts, komm mal über PN oder Tel.
was meinst Du mit \"Schreiben (Klageschrift)\"?
biene:
Hallo zusammen,
mit der Frage - ist schon die Klage gemeint - ich hab hier ein über 50 seitiges Schreiben der Klagebegründung erhalten - von dem Anwaltsbüro Clifford Chance...
und durch die Feiertage gehen uns ja einige Tage \" wg. Widerspruchfrist verloren....
Aber trotzdem werden auch wir nicht aufgeben!
Gruß an alle
Biene
RR-E-ft:
Doppelt hält besser.
Die zwei Klagen richten sich womöglich gegen zwei Personen.
Wenn mehrere Kunden Vertragspartner des selben Vertrages sind, zB Eheleute wegen § 1357 BGB, und gesamtschuldnerisch verklagt werden, so muss jeder der gesamtschuldnerisch Beklagten, dem eine Klage zugestellt wurde, seine Verteidigungsberichtschaft innerhalb der ihm gesetzten Notfrist anzeigen und auf die Klage innerhalb gesetzter Klageerwiderungsfrist erwidern. Zeigt nur einer der (gesamtschuldnerisch) verklagten Kunden fristgerecht seine Verteidungsabsicht an, kann gegen den Beklagten, der die Notfrist nicht eingehalten hat, ein Versäumnisurteil ergehen.
Ich meine Clifford Chance hat in den Klagen, die sich gegen mehrere Personen wegen der selben Forderung richten, wohl oft schon verabsäumt, den Klageantrag auf die gesamtschuldnerische Haftung auszurichten. Die Beklagten müssen in solchen Fällen als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden. Die Klageanträge sind teilweise so formuliert, als könnte EWE die eingeklagten Zahlungen von den Beklagten unabhängig (mithin doppelt) verlangen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln