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Autor Thema: Klageschrift gleich doppelt?  (Gelesen 7696 mal)

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Offline biene

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Klageschrift gleich doppelt?
« am: 30. Dezember 2009, 18:15:44 »
Hallo zusammen,

na das war ja ein \"Weihnachtsgeschenk\":((

Weil wir beide namentlich auf der Rechnung stehen, haben wir dies Schreiben ( Klageschrift) vom Amtsgericht gleich doppelt! bekommen - jeder mit seinem Namen

Ist das normal??

Da wir ja auch Mitglied beim BdE sind - wie nun weiter reagieren? wir haben nur 14 Tage Zeit - zu reagieren!

Bitte um weitere Infos.

Danke im Voraus

Trotz allem  - einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Biene

Offline marten

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2009, 19:31:03 »
@biene

Mit der Klageschrift ist jetzt nicht der gerichtliche Mahnbescheid gemeint, oder?

gruss

marten

Offline Cremer

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2009, 22:39:07 »
@biene,

lange nichts mehr von Dir gehört.

Wie gehts, komm mal über PN oder Tel.

was meinst Du mit \"Schreiben (Klageschrift)\"?
MFG
Gerd Cremer
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Offline biene

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #3 am: 31. Dezember 2009, 12:01:15 »
Hallo zusammen,

mit der Frage - ist schon die Klage gemeint - ich hab hier ein über 50 seitiges Schreiben der  Klagebegründung erhalten -  von dem Anwaltsbüro Clifford Chance...
und durch die Feiertage gehen uns ja einige Tage \" wg. Widerspruchfrist verloren....

Aber trotzdem werden auch wir nicht aufgeben!

Gruß an alle

Biene

Offline RR-E-ft

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2009, 13:58:49 »
Doppelt hält besser.

Die zwei Klagen richten sich womöglich gegen zwei Personen.

Wenn mehrere Kunden Vertragspartner des selben Vertrages sind, zB Eheleute wegen § 1357 BGB, und gesamtschuldnerisch verklagt werden, so muss jeder der gesamtschuldnerisch Beklagten, dem eine Klage zugestellt wurde, seine Verteidigungsberichtschaft innerhalb der ihm gesetzten Notfrist anzeigen und auf die Klage innerhalb gesetzter Klageerwiderungsfrist erwidern. Zeigt nur einer der (gesamtschuldnerisch) verklagten Kunden fristgerecht seine Verteidungsabsicht an, kann gegen den Beklagten, der die Notfrist nicht eingehalten hat, ein Versäumnisurteil ergehen.

Ich meine Clifford Chance hat in den Klagen, die sich gegen mehrere Personen wegen der selben Forderung richten, wohl oft schon verabsäumt, den Klageantrag auf die gesamtschuldnerische Haftung auszurichten. Die Beklagten müssen in solchen Fällen  als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden. Die Klageanträge sind teilweise so formuliert, als könnte EWE die eingeklagten Zahlungen von den Beklagten unabhängig (mithin doppelt) verlangen.

Offline marten

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2009, 18:18:17 »
@biene

Sind Sie denn schon mit einem Anwalt in Kontakt?
Der sollte gegenfalls klären, ob überhaupt das Amtsgericht zuständig ist, oder nicht das Landgericht.
(Wegen Zuständigkeit nach § 102 EnWG )

Gruss

marten

Offline bolli

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #6 am: 31. Dezember 2009, 19:53:34 »
Zitat
Original von marten
@biene

Sind Sie denn schon mit einem Anwalt in Kontakt?
Der sollte gegenfalls klären, ob überhaupt das Amtsgericht zuständig ist, oder nicht das Landgericht.
(Wegen Zuständigkeit nach § 102 EnWG )

Gruss

marten
Das wird aber im Rahmen der Klageerwiderung gemacht. Man muss immer im Einzelfall klären, welche Strategie die günstigere ist, mal ist es das Amts- mal aber auch das Landgericht. Aber dafür ist ein Anwalt sicher nicht schlecht, zumindest wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat oder in den Prozesskostenfonds eingezahlt hat.

Als erstes in jedem Fall die Klagebereitsschaft gegenüber dem Amtsgericht kundtun und ggf. Fristverlängerung wegen der Klageerwiderung beantragen, falls man über die Feiertage keinen Anwalt auftun konnte. Meistens gibt es dann noch mal 14 Tage Verlängerung.

Offline RR-E-ft

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #7 am: 31. Dezember 2009, 20:18:43 »
Die Verteidigungsbereitschaft kann man, wenn man vor einem Amtsgericht verklagt wurde, innerhalb der gesetzten Notfrist auch ohne Anwalt erklären. Bei Klagen vor den Landgerichten ist schon die Verteidigungsanzeige durch einen RA notwendig, § 78 ZPO.

Zitat
Als erstes in jedem Fall die Klagebereitsschaft gegenüber dem Amtsgericht kundtun und ggf. Fristverlängerung wegen der Klageerwiderung beantragen, falls man über die Feiertage keinen Anwalt auftun konnte. Meistens gibt es dann noch mal 14 Tage Verlängerung.


Vollkommen untunlich ist es, selbst eine Verlängerung der Klageerwiderungsfrist von zwei Wochen zu beantragen, um einen Anwalt zu suchen. Ist ein solcher Antrag erst einmal gestellt und bewilligt, kommt eine weitereb Fristverlängerung nur mit Zustimmung des Gegners in Betracht. Der Anwalt sitzt dann in der Bredouille, weil er innerhalb der verlängerten Frist auf die Klage erwidern müsste, obschon er dies selbst wegen Arbeitsüberlastung, auswärtige Termine usw. nicht bewerkstelligen kann. Er wird das Mandat aus diesen Gründen ablehnen.

Wird ein Anwalt beauftragt, kann dieser auch noch am letzten Tag der Klageerwiderungsfrist mit Gründen aus seiner Sphäre (Jahresurlaub, Arbeitsüberlastung, noch notwendige Besprechung mit dem Mandanten....) eine Verlängerung der Klageerwiderungsfrist um eine ihm genehme Frist, zumeist ein Monat, beantragen und bekommt eine solche erstmalig beantragte Fristverlängerung wegen der Klageerwiderungsfrist auch regelmäßig bewilligt.

Gerade derjenige, der sich innerhalb der offenen Klageerwiderungsfrist um die Beauftragung eines Anwaltes kümmern will, sollte also nicht von sich aus die Verrlängerung der Klageerwiderungsfrist beantragen. Immerhin beträgt die Notfrist für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft zwei Wochen ab Zustellung und die Klageerwiderungsfrist zumeist nochmals zwei Wochen nach Ablauf der erstgenannten Frist, so dass vier Wochen zur Verfügung stehen, einen Anwalt zu finden und zu beauftragen, der dann ggf. eine für sich genehme Verlängerung der Klageerwiderungsfrist beantragen kann.

Offline biene

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #8 am: 01. Januar 2010, 17:21:07 »
ein frohes Neues Jahr an alle! - das erst mal vorweg.

Danke für den tollen Tipp -  bisher hab ich ja wg. der Feiertage/Wochenend noch keinen Anwalt beauftragen können - auch muß ich wg. Prozeßkostenfond vom BdE noch eine Antwort erhalten.....
Gerade weil wir die Zustellung 2x erhalten haben - wie sieht es da mit den Kosten dann aus?
Es ist doch nur 1 Zähler.....


Gruß an alle

Biene

Offline Cremer

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #9 am: 01. Januar 2010, 18:30:16 »
@biene,

ich denke, es ging hier nur um die personelle Zustellung, also diese 2 x.

Es ist natürlich nur ein Fall und wird auch nur eine Klage zur Folge haben.

Insofern denke ich, wären es auch nur einmalige Kosten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline akazienratte

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #10 am: 01. Januar 2010, 21:11:29 »
Hallo,

haben die Klageschrift auch doppelt erhalten. Einmal für mich und einmal für meinen Freund. Wir stehen auch beide als Vertragspartner der EWE auf den Rechnungen. Wir werden jetzt also beide darauf reagieren.  

Das zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen in Brandenburg verweist in der Klagezustellung auf sachliche Nichtzuständigkeit sondern gem. § 102 EnWg auf das LG Potsdam und gibt der Klägerin 3 Wochen Zeit zur Stellungnahme.
Die Klage hat nur 4 Seiten und nicht 50 wie hier oft genannt.

Gibt es einen Anwalt in Berlin, der sich damit auskennt. Gibt es weitere Betroffene aus Brandenburg?

FG akazienratte

Offline 07010714

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #11 am: 07. Januar 2010, 14:35:54 »
@biene

Welchen Versorger habt ihr denn in Ganderkesee? Wir haben heute einen Mahnbescheid von den Stadtwerken Delmenhorst erhalten (oder besser 2 X, wie bei euch). Habt ihr inzwischen einen Anwalt gefunden/beauftragt? Wäre schön, wenn du uns hier auf dem Laufenden hälst und man sich austauschen kann.
LG

Offline Emsländer

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #12 am: 07. Januar 2010, 17:40:46 »
Auch ich wurde inzwischen geadelt.
Ich werde mich nun von einen Anwalt vertreten lassen.
Da ich immer fleißig in den Prozesskostenfond eingezahlt habe, hoffe ich nun auch von dort eine Deckungszusage zu erhalten. Gibt es Erfahrungen über den Ablauf und den Zeitrahmen einer Zusage?

Habe ich das hier im Forum übersehen...Asche auf mein Haupt!
Interessant und wichtig eine Meldung der Oldenburger Initiative..

http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:LG_Oldenburg_jetzt_zust%E4ndig

Offline biene

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #13 am: 07. Januar 2010, 17:42:34 »
Hallo an alle,

nachdem wir bei uns damals von Einzugsermächtigung auf Überweisung haben umstellen lassen, wurde bei der Jahresendabrechnung fast ein \"Fehler\" gemacht - die Gegenrechnung haben wir überwiesen - bitte prüft unbedingt die Überweisungen nach . auch bis zum aktuellen Kontostand der EWE-Auszüge bestehen...

wir haben sehr gute Erfahrungen bisher bei den Initiative in Oldenburg gemacht -
inzwischen haben wir eine Anwältin in Oldenburg beauftragt.

Gruß aus dem verschneiten Norden

Biene

Offline 07010714

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Klageschrift gleich doppelt?
« Antwort #14 am: 07. Januar 2010, 18:21:00 »
Hallo biene,

und wie heißt diese Anwältin? Hat sie Erfahrung mit der Materie?
LG
Andrea

 

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