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Autor Thema: BIFEP fordert Einhaltung der Kontrollpflichten des Aufsichtsrates der SW KH  (Gelesen 2923 mal)

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Offline Cremer

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In einer Pressemitteilung fordert die BIFEP die Einhaltung der Kontrollpflichten des Aufsichtsrates der Stadtwerke Kreuznach

Angesichts der bevorstehenden Jahresabrechnungen (teilweise sind diese bereits den Kunden am 28.12.2009 mit Rechnungsdatum 31.12.2009 zugestellt !!!) warnt die BIFEP die Stadtwerke Bad Kreuznach vor rechtswidrigen Preiserhöhungen. Wer in Kenntnis der höchstwahrscheinlich unwirksamen Preisänderungsklauseln in den Kundenverträgen und in Kundensonderverträgen (Kreuznacher Stadtgas, Kreuznacher Stadtstrom, Gas-sondervertrag A) die Strom- und Gaspreise erhöht, setzt sich dem Verdacht aus, in betrügerischer Absicht zu handeln.

In ihrem Schreiben fordert die BIFEP den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bad Kreuznach auf, seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden und das Gebaren der Geschäftsführung sorgfältig zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss der Aufsichtsrat die eventuell geplanten und rechtwidrigen Preiserhöhungen und Abrechnungen untersagen. Sollte der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten missachten, steht er selbst in der Mitverantwortung für einen bei den Kunden verursachten Schaden. Jedes Mitglied im Aufsichtsrat sollte sich bewusst machen, dass es möglicherweise zur Rechenschaft gezogen wird. Niemand kann sich damit herausreden, er habe nichts gewusst oder er habe geglaubt, die Verantwortung läge allein bei der Geschäftsführung.

Die Stadtwerke befinden sich mehrheitlich in der Hand der Stadt als Hauptgesellschafter. Nach Auffassung der BIFEP erwächst daraus nicht nur für die Geschäftsführung sondern auch für den Aufsichtsrat und die Stadt eine gesteigerte Treuepflicht gegenüber den Kunden. Denn die Kunden der Stadtwerke sind zugleich Bürger der Stadt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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