Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

Gerichtliche Mahnung

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Tdenecke:
Die offene Frage die mich noch beschäftigt wäre, ob ich das ohne Anwalt ablehnen kann und ob es ein Kostenrisiko ist.

chilihead:
einen Anwalt wird man für ein Kreuzchen und die eigene Unterschrift wohl nicht benötigen.
Falls der Versorger weiter geht, ist ein RA ratsam.

Cremer:
@Tdenecke,

zunächst obliegt es dem Versorger, ob er nach Widerspruch seines eingeleiteten Mahnbescheides klage erheben wird.

Er will zunächst nur seine Ansprüche aus 2005 oder 2006, je nach Jahresrechnungsstellung, wahren.

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