Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
Gerichtliche Mahnung
Tdenecke:
Die offene Frage die mich noch beschäftigt wäre, ob ich das ohne Anwalt ablehnen kann und ob es ein Kostenrisiko ist.
chilihead:
einen Anwalt wird man für ein Kreuzchen und die eigene Unterschrift wohl nicht benötigen.
Falls der Versorger weiter geht, ist ein RA ratsam.
Cremer:
@Tdenecke,
zunächst obliegt es dem Versorger, ob er nach Widerspruch seines eingeleiteten Mahnbescheides klage erheben wird.
Er will zunächst nur seine Ansprüche aus 2005 oder 2006, je nach Jahresrechnungsstellung, wahren.
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