Unterschriftsberechtigung
Bei den beiden Herren handelt es sich um die beiden Geschäftsführer(GF), die als solche auf dem Briefbogen angegeben sind. GF unterschreiben grundsätzlich ohne jeglichen Zusatz wie i.V. oder ppa etc.
Auch sind beide Herren als GF berechtigt, solche Rechtsgeschäfte ( wie in diesem Fall Kündigung) vorzunehmen.
Was ich aus der Briefkopie nicht erkennen kann, ist, ob die Unterschriften handschriftlich im Original geleistet sind.
Ich weiß aber aus Vertragsveränderungen bzw. Kündigungen von Erdgaslieferverträgen, dass beide Herren diese auch nicht handschriftlich im Original unterzeichnet haben. In diesem Fall hat wohl die Anzahl der erstellten Kündigungen die Handgelenke der Unterschriftshände überfordert.
baxmann