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Autor Thema: Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal  (Gelesen 36981 mal)

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Offline Franky79

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« am: 12. Oktober 2009, 13:35:08 »
Hallo zusammen,

hier das Schreiben, das ich von EON erhalten habe:

(Bilder anklicken)


Sollte das die neue Strategie sein Verweigerern nach §315 einen Strich durch die Rechnung zu machen?
Es ändert sich ja anscheinend nur der Produktname.
Mit einem neuen Vertrag kann ich mich dann ja bestimmt nicht mehr auf die \"alten\" Preise berufen.

Kann man gegen sowas vorgehen?

Gruß aus Paderborn
Franky

Offline Christian Guhl

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2009, 15:54:45 »
Hat der \"StromThermal\" eine Kündigungsregelung im Vertrag ? Wenn ja, kann zum 31.12. gekündigt werden ? Sind die Herren, die unterschrieben haben (Originalunterschrift ?) überhaupt zur Kündigung berechtigt (weder i.V., noch ppa.)? Die neue \"HeizstromGrundversorgung\" ist nach meiner Meinung auch ein Sondervertrag, für den die GVV nicht automatisch gilt.

Offline Sprock

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2009, 19:18:48 »
Es geht EON sicher darum, Sie als Sondervertragskunden los zu werden. Alle Sondervertragskunden sind in der letzten Zeit durch die Gerichte gestärkt worden.
So sind doch die Preisanpassungsklauseln in diesen Verträgen weitgehend unwirksam.
 
Man kann Ihnen den Vertrag nach meiner Meinung zwar kündigen, aber EON kann Sie nicht zwingen mit Ihrer Unterschrift einem neuen Vertrag zuzustimmen.
Soll heißen nichts unterschreiben !!
EON weiß auch ganz genau, dass man Sie weiter versorgen muss, dazu ist EON gesetzlich verpflichtet.
 
Sicher kann ein Anwalt hier noch besser beraten.

Offline Christian Guhl

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2009, 19:59:11 »
@Franky79
Schreiben Sie, dass man die Berechtigung zur Kündigung der Herren Fittje und Rickert nachweisen möchte. Aber bitte im Original !Das muss aber zeitnah geschehen. Also am Besten sofort. Das können ja auch Auszubildende sein, die sich mit dem Briefpapier des Versorgers einen Spaß erlauben wollen.

Offline Cremer

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2009, 21:44:15 »
@Francky79

also die Unterschriften müssen im Original sein, \"man muss die Tinte fühlen können\".

Es ist aber absurd, was sich E.ON da leistet.

Kündigung zum 31.12.2010
Neuer Vertrag Laufzeit mit Festpreis bis 31.12.2010

Alle daran kann man erkennen, dass E.ON Sie in den neuen Vertrag \"drängen\" möchte.

Dann gelten die alten Vertragsbestimmungen, keine Preissteigerungen in einem Sondervertrag, also bis 31.12.2010, eben nicht mehr.

was soll außerdem das heißen: \"Grundversorgung Heizstrom\"
Will man die Kunden mit dem Begriff \"Grundversorgung\" irritieren, damit sie meinen, sie wären in der Grundversorgung und nicht in einem Sondervertrag?????
Wenn dem so ist, na da höre ich § 226 BGB läuten ;)
MFG
Gerd Cremer
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Offline Franky79

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2009, 13:00:51 »
Hallo zusammen,

besten Dank für die Antworten  :D

Leider habe ich keinen unterschriebenen Vertrag vorliegen. Die Beantragung des Zählers (und des Tarifs) ging damals über den Elektroinstallateur.
Ich habe nur eine Vertagsbestätigung aus dem Jahre 2004 vorliegen
Tarif: \"Allgemeiner Tarif mit Direktraumheizung\"
Zitat
\"Grundlagen für unser Vertragsverhältnis sind die jeweiligen \"Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden\", die ergänzenden Bestimmungen zu den Verordungen und die Allgemeinen Tarife der EON Westfalen Weser.\"

Von Strom.Thermal war das erste mal in der Jahresabrechnung 2006 die Rede.

dazu habe ich das hier gefunden:
http://www.eon-westfalenweser-vertrieb.com/pages/ewa-vertrieb_de/Unternehmen/Recht/Geschaeftsgrundlagen/Strom/PDF_AGB_Lieferung-von-strom.pdf

Hier wird auch auf das Kündigungsrecht eingegangen. Gilt das nur für mich als Verbraucher, oder auch für den Versorger gleichermaßen?


Die \"Kündigung\" ist definitiv nicht unterschieben. Die Unterschriften wirken leicht pixelig und sind mit ausgedruckt. Ausserdem taucht das Wort Kündigung nicht auf. Der Vertrag wird \"formal fristgerecht beendet\". Ist das das gleiche?

@Sprock:
EON stellt mir ja frei nicht zu unterschreiben. Aber egal was ich mache, \"die alten Preise\" bin ich dann los oder?

Offline Mukkel

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2009, 22:48:28 »
Jo,

auch mich hats erwischt mit so ein schönen Schreiben.

Wenn ich meine Unterlagen von 2001 so durchschaue heist es in den
\"Algemeinen Bedingungen für elektrische und/oder Brauchwasserbereitung der Elektrizitätswerg Minden-Ravensburg GmbH (EMR) (Stand 01.01.2001)\"

9. Der Sondervertrag tritt mit der Annahme durch EMR ... Er läuft bis zum 31.12. des auf den Abschluss folgendes Jahres und dann jeweils ein Jahr weiter, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird\"

Von daher scheint die Kündigung erst mal i.o., alledings sind beide Unterschriften nur gedruckt nicht handschriftlich.

Zu den Traifanpassungen heisst es in Punkten

4. EMR ist berechtigt, jeweils zum Quartalsende die Preise abzuändern. Preisänderungen werden von ENR in geeigneter Weise bekanntgegeben. Dem Kunden steht in diesem Fall ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu.

Weiterhin

5. Werden nach vertragsabschluss durch gesetzliche oder behördliche Maßnahmen die Erzeugung oder die Lieferung von elektrischer Energie unmittelbar oder mittelbar mit Steuern oder Abgaben belasted, so trägt der Kunde diese Belastunge; bei Entlastungen wird entsprechend verfahren. Gleiches gilt, wenn EMR durch Abnahmeverpflichtungen, Umlagen oder sonstige gesetzliche oder behördliche Maßnahmen direkt oder indirekt genau zu beziffern zusätzliche Belastungen bei Erzeugung, Bezug, Weiterleitung, Verleilung oder Abgabe von elektrischer Energie auferlegt werden.

So das ist was ich habe.

Das Angebot

Kündigung zum 31.12.2010
Neuer Vertrag(\'EON Wärmestrom\', alt war \'strom.thermal getr. Messung\') Laufzeit mit Festpreis bis 31.12.2010

Arbeitspreise lt. Schreiben
HT
netto 13,12€  (bisher 13,12€)
brutto 15,61€
NT
netto 10,85€ (bisher 10,85€)
brutto 12,91€

Grundpreis
netto 54,00€ (bisher 53,78€)
brutto 64,26€ (bisher 64,00€) ... wer da böses denkt, bestimmt nur ein Rundungsfehler :-((

Ich denke da können wir machen was wir wollen, die Kündigung scheint rechtens ... es sei denn sie muss handschriftlich im Original erfolgen.

Schaun wir mal ... oder hat vielleicht schon jemand was unternommen???

Gruss

Mukkel

Offline Cremer

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Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
« Antwort #7 am: 13. Dezember 2009, 23:13:30 »
@Mukkel,

1.
wie stets denn damit zum 31.12.09 ????

    Zitat
    wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird\"

    wenn jetzt erst gekündigt wurde?

    2.
    Im Sondervertrag sind Preisteigerungen rechtsunwirksam
    MFG
    Gerd Cremer
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    Offline Mukkel

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    « Antwort #8 am: 14. Dezember 2009, 20:13:26 »
    @ Cremer

    Hm, verstehe den Einwand nicht so ganz,

    das Schreiben von EON, ausgestellt am 07.10.2009, zugestellt 9. oder 10.10.2009 entspricht genau dem von Franky79 geposteten Dokument, mit dem Passus

    Aufgrund der Vertragsumstellung beenden wir hiermit formal Ihren bestehenden Vertrag über strom.themal (getrennte Messung) fristgerecht zum 31. Dezember 2010.

    Das heisst doch, wenn ich nix mache, bekomme ich bis Ende 2010 erst eimal weiterhin strom.thermal, oder?? Zu welchen Preis steht wo anders geschrieben, wenn ich da auf Punkt 4 meines vorherigen Postes schaue.

    Preiserhöhung haben die erst mal nicht in der Kündigung, da steht Preissgarantie bis 31. Dezember 2010, wenn wir den neuen Vertrag annehmen.

    Allerdings wie schon geschrieben ist der Grundpreis nen bischen angestiegen, steht aber nur in den neuen Vertragsunterlagen(E.ON WärmeStrom)
    netto 54,00€ (bisher 53,78€)
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    Offline Franky79

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    « Antwort #9 am: 14. Dezember 2009, 20:24:50 »
    Stimmt Mukkel,

    du bekommst bis Ende 2010 auf jeden Fall strom.thermal.

    Ich war auch überrascht über die frühe Kündigung. Die Briefe hätten ja auch erst im September 2010 verschickt werden können.

    Super wäre es, man könnte da Irgendwas gegen unternehmen. Denn ich würde mich auch in Zukunft gerne auf die Preise von 2005 berufen  :D :D :D


    Gruß
    Franky

    Offline Cremer

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    « Antwort #10 am: 14. Dezember 2009, 22:04:59 »
    @Mukkel,

    deshalb habe ich ja nachgefragt.

    Hätte ja sein können, dass es ein Schreibfehler Ihrerseits hier im Thread gewesen sein könnte.

    Dann wäre der Zeitraum 3 Monate zu kurz und nicht fristgerecht gewesen.

    Nachtstrom ist Sondervertrag und da ist gemäß BGB keine wirksame Preissteigerung möglich.
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    « Antwort #11 am: 14. Januar 2010, 14:32:21 »
    Erstmal zu den Heizungspreisen. Wer den neuen Vertrag, der der Kündigung beilag, nicht unterschreibt, hat ab 01.01.2011 die Grundversorgung zu zahlen, die deutlich teurer ist. So wurde es mir von EON gesagt.

    Was mich mal interessieren würde, kann ich auch an einer Tankstelle mit §315 etwas bewirken? Wenn ja, muss ich das vor oder nach dem tanken machen?

    Offline bjo

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    Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
    « Antwort #12 am: 14. Januar 2010, 18:55:00 »
    Zitat
    Original von Geoutet
    Erstmal zu den Heizungspreisen. Wer den neuen Vertrag, der der Kündigung beilag, nicht unterschreibt, hat ab 01.01.2011 die Grundversorgung zu zahlen, die deutlich teurer ist. So wurde es mir von EON gesagt

    ob dem so ist sollten dann die Gerichte entscheiden denn bei Hezistrom existiert bisher kein Markt d. h. das wechseln zu einem anderen Anbieter ist nur möglich wenn man NT - Strom aufgibt.

    Wenn die Gerichte EON rechtgeben sollten, kan mann immer noch ausrechnen ob es nicht billiger wird von einem anderen Anbieter nur HT Strom zu nehmen.

    Technisch steht dem nix entgegen!

    Offline Christian Guhl

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    Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
    « Antwort #13 am: 14. Januar 2010, 23:19:07 »
    Zitat
    Original von bjo
    Wenn die Gerichte EON rechtgeben sollten, kan mann immer noch ausrechnen ob es nicht billiger wird von einem anderen Anbieter nur HT Strom zu nehmen.
    Technisch steht dem nix entgegen!
    Das kommt darauf an ! Es gibt viele Anbieter, die einen Kunden nicht mit HT-Strom beliefern, wenn ein DoppelTarif-Zähler installiert ist. Und das umzubauen ist zu aufwendig.

    Offline bjo

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    Kündigung von Heizstromverträgen strom.thermal
    « Antwort #14 am: 14. Januar 2010, 23:32:24 »
    Zitat
    Original von Christian Guhl
     Es gibt viele Anbieter, die einen Kunden nicht mit HT-Strom beliefern, wenn ein DoppelTarif-Zähler installiert ist. Und das umzubauen ist zu aufwendig.

    hab vor langer Zeit selber Elektriker gelernt und bin der Meinung das es so kompliziert auch nicht ist!

    Bei gut zugänglichen Zählern müßte man mit 2 Stunden des örtlichen Elektrikers auskommen + dem Papierkram

     

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