Energiepreis-Protest > Mainova
Teilerfolg gegen MAINOVA - ein erster Schritt!
Fabio:
Hallo Forum!
Ein erster Teilerfolg gegen die MAINOVA ist zu vermelden, zumindest ein erster Schritt auf dem langen Weg zum endgültigen Erfolg.
Nachdem die MAINOVA selbst auf Anwaltsschreiben mit einer fortgesetzten Sperrandrohung und der üblichen Forderungen der angeblich ausstehenden Summe reagierte, bekam mein Versorger vom RA eine kurze Frist zur Zurücknahme der Sperrandrohung gesetzt. Ansonsten würde eine einstweilige Verfügung gegen diese Androhung der Sperre beantragt.
Nun reagierte der Energieversorger: nach langen üblichen Sätzen, die die Billigkeit der Preise beteuern und die Offenlegung der Preiskalkulation ablehnen, bezieht man sich auf die Klärung der gesamten Angelegenheit in der Zukunft durch ein Urteil. Und dann ist die MAINOVA \"kulanzhalber\" zu folgendem bereit: die Forderung \"bis zur endgültigen juristischen Klärung der strittigen Gastarife zu stunden.\" Um dennoch eine letzte Drohung auszusprechen: \"Wir behalten uns jedoch vor, nach Abschluss der Gaspreisdebatte, bei weiterem Zahlungsverzug die Versorgung einzustellen.\"
Hier ist sicherlich noch lange nicht das letzte Wort gesprochen, auch steht die nächste Jahresrechnung vor der Tür; die MAINOVA merkt aber selbst, dass sie die Zeitkarte ausspielen muss, weil die Rechtslage alles andere als günstig für die EVU ist.
Allen MAINOVA-Kunden kann ich daher nur Mut machen, dass sie nicht locker zu lassen!
Gerne bin ich bereit weitere Infos und Tipps an andere MAINOVA-Betroffene per PN zu geben. Und wer auf der Suche nach einem Anwalt ist, der die Auseinandersetzung mit der MAINOVA bestreitet, darf sich auch gerne an mich wenden. Andere haben das schon getan. Meinen RA kann ich nur wärmstens empfehlen!
Grüße
Fabio
RR-E-ft:
@Fabio
Nach den BGH- Urteilen vom 05.07.2005 - X ZR 60/04 und 99/04 sind die Sperrandrohungen eindeutig rechtswidrig.
Die Wiederholungsgefahr ergibt sich allein aus dem entsprechenden Vorbehalt.
Deshalb sollte der Versorger zur Meidung einer Unterlassungsklage kostenpflichtig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden.
Erst dann ist wirklich Ruhe und nur damit sollten Sie sich zufrieden geben und nicht mit lauen Versorgererklärungen.
Bei hnen gibt man Ruhe, weil Sie einen Anwalt haben, andere Verbraucher werden sicherlich weiter eingeschüchtert.
Sie sollten deshalb noch einmal mit dem beauftragten Kollegen reden, wie dieser die Sache einschätzt.
In dem Fall ist für ihn mehr drin.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
Hallo Fabio,
jetzt sofort nachhaken
\"die Stunde ist günstig, das Eisen ist heiß\"
Herr Fricke hat recht.
Was heißt auch \"die strittigen Gaspreise stunden\"
Also wollen die Mainova doch was. Man hätte das Ganze seitens Mainova auch anders formulieren können.
Hennessy:
.... hier ist weder die Stunde günstig noch ist das Eisen heiß!
Die Mainova läßt immer noch automatische Mahnungen drucken. Wenn nicht alle Informationen über den Preiswiderspruch im Abrechnungssystem sind, hat ein großes Versorgungsunternehmen kaum eine reelle Chance, die Mahnungen korrekt zu steuern.
Mainova geht den Weg, den 95% der Versorgungsunternehmen bereits eingeschlagen haben: Der strittige Erhöhungsbetrag wird bis zu einer allgemeingültigen Klärung der Rechtslage nicht eingefordert. Dies ist kein Teilerfolg für Kunden, sondern nur ein zeitlicher Aufschub bis die Leiter Amtsgericht, Landgericht, OLG etc. durchschritten ist und Klarheit besteht, ob und vor allem wie man seine Kalkulationsgrundlage offenlegen muss und wie die Bewertungskriterien sind.
@Fabio
Hier müssen Sie nicht mehr aktiv werden, es sei denn Sie haben unbefriedigte Rachegelüste ggü. der Mainova oder wollen formaljuristische Feinheiten ausleben? Wirklich bringen werden Ihnen weitere Aktionen nichts, denn Mainova wird, unabhängig von dem Inhalt automatisch generierter Mahnschreiben, keine Sperrung vollziehen, denn die diesbezügliche Rechtslage ist Versorgungsunternehmen wohl bekannt.
Cremer:
@Hennessy
\"die Stunde ist günstig, das Eisen ist heiß\"
Natürlich sollte man da nachfassen. Auch wir bekommen von den SW KH ständig, mindestens 2 mal im Monat, Mahnschreiben über die aufgelaufenen, sich monatlichen erhöhenden Summen, trotz mehrfachen Schreiben, dies zu unterlassen.
Das stärkste dabei ist aber, dass dann jedesmal 3,50 € Mahngebühren draufgeschlagen werden.
Und dagegen sollte man sich wehren !!!
Das meine ich unter anderem damit \"die Stunde ist günstig,.....\"
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