Hallo,
ENNI hat nun schon zum zweiten Mal in 2009 die Gaspreise gesenkt.
Mit der angekündigten Absenkung zum 1.7.2009 wäre das Preisniveau unterhalb dessen, was ich als letzten geduldeten Preis (also der letzte vor meinem Widerspruch) berechne.
Damit würde ich Gefahr laufen, dass ich zum Ende der Abrechnungsperiode trotz reduzierter Abschläge nur unwesentlich unter den Forderungen von ENNI bleibe.
Also werde ich die letzte Rate (Dauerauftrag) aussetzen.
- Muss ich ENNI darüber informieren?
Auf den ersten Preisnachlass habe ich - wie gewohnt - Widerspruch eingelegt. Mit dem bekannten Musterschreiben, also wegen einseitiger Preisanpassung und hilfsweise Billigkeit...
Ist das bei Preisnachlässen sinnvoll, oder wäre es besser den Text des Musterschreibens zu erweitern, mit Hinweis auf zu geringe Nachlässe, da Öl- und Gaspreise bereits seit längerem und deutlich gefallen sind?
Ich würde mich über einen guten Rat freuen.
Danke.