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Die Gockels waren Kunden der WSW und hatten als Tarif das sogenannte „Heizgas-Sonderabkommen“, das heute „Vario“ heißt.Die Gockels galten als Sondervertragskunden.Die Stadtwerke haben die eigenmächtige Kürzung der Gasrechnung natürlich nicht hingenommen und verklagten die Gockels. Aber: Am 31. August dieses Jahres hat das Düsseldorfer Landgericht die Klage der WSW abgewiesen. Die Anwalts- und Gerichtskosten der Gockels haben die Stadtwerke mittlerweile bezahlt. Das nennt man einen Sieg auf der ganzen Linie, für die Gockels natürlich.Die Urteilsbegründung, so Gockel, habe gelautet, dass die Preisänderungsklauseln der WSW unwirksam seien, da sie den Geboten von Treu und Glauben widersprächen und eine Benachteiligung der Kunden darstellten.Die vom Gericht kritisierte Aussage in dem Flyer lautet: „Änderungen des Gaspreises bleiben vorbehalten und werden ohne Kündigung dieses Sonderabkommens durch öffentliche Bekanntgabe in der Tagespresse und/oder der WSW-Kundenzeitung wirksam.“Für die Stadtwerke ist der Ärger mit widerspenstigen Kunden indes nicht beendet, auch wenn sie ihre Preisanpassungsklauseln nun öfter ändern. „Wir passen die Klauseln je nach Rechtsprechung ständig an“, sagt Stephan. Trotzdem laufen noch Prozesse: Gegen diverse unwillige Zahler hatten die Stadtwerke geklagt. Einen Prozess haben sie gewonnen, acht verloren und in drei Fällen selbst die Klage zurückgezogen. In sieben Fällen sind sie in die Berufung gegangen – diese sind noch nicht endgültig entschieden.
Original von RR-E-ftDer ehemalige Leiter der WSW Rechtsabteilung, Dr. Dietmar Hempel, hat das Unternehmen mittlerweile verlassen.
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