NUn, dass mit dem Kündigen geht auch nur, wenn ein Kündigungsrecht besteht und dieses formal richtig umgesetzt wurde. Manche Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, da wird es mit der Kündigung eng. Ggf. bestehende Sonderkündigungsrechte sind darauf zu untersuchen, ob sie beidseitig bestehen.
Die Versorger, gerade die preiswerten, versuchen natürlich, sich widerspenstige Verbraucher, die Aufwand verursachen, schnellstmöglich vom Hals zu schaffen, nicht immer mit rechtssicheren Argumenten.
Im Vorteil ist, wer gut informiert ist.