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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe

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darkstar:

--- Zitat ---Original von kamaraba
fruchtbaren und gedeihlichen Zusammenarbeit
--- Ende Zitat ---

Irrelevant, interessiert mich nicht und zunächst entscheidet das ggfs. die Anwaltskammer, dazu brauch ich keinen 2. Anwalt.

Ein Rechtsanwalt ist nur eine Funktion und Auftragnehmer der meiner Weisungsbefugnis unterliegt.

Der zweite Anwalt würde im Erfolgsfall meiner Strategie dann einer für Anwaltshaftungsrecht sein.

DieAdmin:
@darkstar,

Wollte noch anmerken, dass ich nun nachträglich den Namen des RA unkenntlich gemacht habe.

Quatsch finde ich, einen Anwalt zwingen zu wollen, auf der eigenen Seite zu stehen.

Übrigens soll es auch schon Stadtwerke gegeben haben, die - von sich aus gesehen - aus den fernen Chemnitz Anwälte \"importiert\" haben.

darkstar:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
Quatsch finde ich, einen Anwalt zwingen zu wollen, auf der eigenen Seite zu stehen.

--- Ende Zitat ---

Begründung? Mit \"Quatsch\" und \"Vernunft\" kann ich nichts anfangen.
Mit \"Chemnitz\" auch nicht.

Ich könnte mir keinen besseren Anwalt vorstellen als den des Gegners, wegen des Insiderwissens.
Das hat sich doch in dem einen Fall in dem ein Ex-Vorstand des gleichen Energieanbieters verklagt wurde deutlich gezeigt.

Ausserdem zwinge ich ihn nur wenn er Beratungshilfe verweigert, das ist mein Recht nach §49a BRAO, nicht weil er auf der Gegenseite steht, das steht doch ganz klar oben im Schreiben.

Die genannten weitergehenden dadurch möglichen Verbraucherschutzstrategien sind doch rechtlich hier irrelevant und wenn er behaupten will ich hätte hier überhaupt irgendwas geschrieben dann muss er meine rechtsgültige elektronische Signatur (SigG) vorlegen, diese Webseiten sind elektronische Dokumente im Sinne des Gesetzes, das wird er kaum können.

Auch bei Ihnen nicht:

https://forum.energienetz.de


--- Zitat ---forum.energienetz.de verwendet ein ungültiges Signaturzertifikat.  

Das Zertifikat gilt nur für folgende Namen:   http://www.energienetz.de , energienetz.de    

(Fehlercode: ssl_error_bad_cert_domain)

--- Ende Zitat ---

Sie könnten das Zertifikat neu mit ggfs. CN *.energienetz.de beantragen, aber für elektronische Dokumente wäre n. 5(2)1999/93/EG mindestens ein U.S. Klasse III Zertifikat nötig, das SigG erfordert
Klasse IV (Qualifiziert).

DieAdmin:
@darkstar,

ich vergaß, Sie sind noch nicht lange hier im Forum registriert.

Da war beispielsweise schon nachzulesen, dass aus weiter Ferne ein Versorger einen Anwalt aus Chemnitz (in Sachsen) und dem Kunden einen Jenaer Anwalt (aus Thüringen) zur Seite stand.

Ob Sie es  - nach Ihrer Meinung richtigen Weg - tatsächlich schaffen, dass dieser RA Ihren lieben Versorger nicht vertreten kann, ist bedeutungslose Mühe, da wird dann der nächste nachrücken.
(Die Gegnerische Seite wird sicherlich auch eine interne RA-Liste haben ;) )

Er hat Ihnen gegenüber ganz offen - auf den Interessenkonflikt hingewiesen. Also auch ein Anwalt, der sich auf eine Seite geschlagen hat (Position bezogen), also die der Stadtwerke.

Zu solch einen Anwalt würde ich kein Vertrauen haben, wenn ein Zwang der Grund für den Seitenwechsel ist.
Wenn nicht sogar nachteilig vor Gericht, wenn dann die Gegenseite sich darauf beruft.

Edit, weil grad erst gelesen:

--- Zitat ---Das hat sich doch in dem einen Fall in dem ein Ex-Vorstand des gleichen Energieanbieters verklagt wurde deutlich gezeigt.
--- Ende Zitat ---

Da war der Seitenwechsel freiwillig und aus Überzeugung sicherlich erfolgt.

darkstar:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
Er hat Ihnen gegenüber ganz offen - auf den Interessenkonflikt hingewiesen.

--- Ende Zitat ---
Den hat er dann ersteinmal mir und ggfs. der Anwaltskammer nachzuweisen, er hat die Beweislast im Aufsichtsverfahren, es könnte sich um eine Abwimmeltour gegen Beratungshilfeempfänger handeln, auch das sagte ich oben schon.


--- Zitat ---Original von Evitel2004
Zu solch einen Anwalt würde ich kein Vertrauen haben, wenn ein Zwang der Grund für den Seitenwechsel ist. Wenn nicht sogar nachteilig vor Gericht, wenn dann die Gegenseite sich darauf beruft.
--- Ende Zitat ---
Aussichtslos, gegen §49a BRAO kann kein derartiger \"Zwang\" abgeleitet oder Schutzbehauptet werden, auch kein fehlendes Vertrauensverhältnis, zudem ist \"Vertrauen\" im rechtlich abgesicherten Auftragsverhältnis nicht erforderlich weil durch die Haftung abgesichert, auch das sagte ich schon.

Aber gut, haben wir Rechtssprechung zu dem Fall?

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